Corona-Virus
COVID-19-Kurzarbeit

FAQ zu COVID-Kurzarbeit | Foto: pixabay

FAQs - Häufig gestellte Fragen


Eine Information des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf der zwischen den Sozialpartnern
getroffenen Vereinbarungen. Die eingereichten Kurzarbeitsanträge werden
umgehend bearbeitet. Das AMS arbeitet mit Hochdruck an der notwendigen
technischen Umstellung vom bisherigen Kurzarbeitsmodell auf das neue Modell.

Was ist die „Corona Kurzarbeit“?

  • Neue, erleichterte Form der Kurzarbeit
  • Vorläufig für sechs Monate

Was ist das Ziel der Kurzarbeit?

  • Sicherung der Arbeitsplätze
  • Liquidität der Unternehmen erhalten
  • Bewährte Fachkräfte sichern

Ist Kurzarbeit für alle Unternehmen möglich?
Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und
unabhängig von der jeweiligen Branche möglich.
Was sind die Schritte, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit plant?

Schritt 1: Information einholen bei AMS oder WKO (Landeskammer) oder
Gewerkschaften; Gespräche mit Betriebsrat, wenn vorhanden, ansonsten mit
Mitarbeitern

Schritt 2: Folgende Dokumente sind vom Arbeitgeber auszufüllen bzw. die
dazugehörigen Vereinbarungen abzuschließen:
a. Vom Arbeitgeber und Betriebsrat (bei Fehlen eines Betriebsrates: von
sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern) unterzeichnete
„Sozialpartnervereinbarung – Betriebsvereinbarung“ oder
„Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“
noch ohne Unterschrift der Sozialpartner:
b. AMS-Antragsformular (Corona)
c. Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten (Verweis auf Corona
und Folgemaßnahmen)

Schritt 3: Übermittlung dieser Dokumente durch den Arbeitgeber an das AMS
(via eAMS-Konto oder per E-Mail)

Wie ist der Erstkontakt mit dem AMS möglich?
Der Erstkontakt mit dem AMS kann per Mail oder telefonisch erfolgen.

Welche Informationen werden vom AMS benötigt?

  • Genauer Beschäftigtenstand
  • Geplante Dauer der Kurzarbeit
  • Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Durchschnittliches Einkommen in den jeweiligen Einkommensgruppen
  • Geplante maximale Arbeitszeitreduktion

Kann die Arbeitszeit auch auf 0 Stunden reduziert werden?

  • Im gesamten Durchrechnungszeitraum kann die Arbeitszeit um maximal 90 Prozent reduziert werden. Somit reduzieren sich auch die Lohnkosten um bis zu 90 Prozent.
  • Dabei können aber auch längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden vereinbart werden. Die reduzierte Arbeitszeit muss nur im Durchschnitt erreicht werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0% Arbeitszeit, 1 Woche 60%.
  • Der Durchrechnungszeitraum darf nicht länger sein als der bewilligte Kurzarbeitszeitraum.

Muss der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub und sein gesamtes
Zeitguthaben verbrauchen?

  • Bei der Corona-Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber ihren gesamten Urlaubsanspruch vergangener Urlaubsjahre und ihr gesamtes Zeitguthaben verbrauchen.
  • Bei einer Verlängerung der Kurzarbeit über drei Monate hinaus sind weiteredrei Wochen Urlaubsanspruch zu konsumieren.
  • Das Urlaubsentgelt bemisst sich am Entgelt vor Kurzarbeit und ist vomArbeitgeber zu tragen.

Wie viel Geld bekommt der Arbeitnehmer? Wie hoch sind die
Nettoersatzraten?

  • Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS bemisst sich am Nettoentgelt des Arbeitnehmers vor Kurzarbeit und garantiert ein Mindesteinkommen:
  • Bis zu € 1.700,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 90% des bisherigen Nettoentgelts.
  • Bis zu € 2.685,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 85% des bisherigen Nettoentgelts.
  • Ab € 2.686,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 80% des bisherigen Nettoentgelts.
  • Für Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt das AMS dem Arbeitgeber die Mehrkosten, die sich im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitszeit ergeben, nicht jedoch für den Einkommensteil darüber.

Muss der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?
Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers bemessen sich am Entgelt vor Kurzarbeit. Im neuen Kurzarbeitsmodell werden auch diese erhöhten Beiträge ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.

Wie schnell kann das Kurzarbeitsmodell vereinbart werden?
Die Sozialpartner haben zugesagt, ab Abschluss der Gespräche auf betrieblicher Ebene (Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung) eine Sozialpartnervereinbarung innerhalb von 48 Stunden zu ermöglichen.

Wie lange ist die Förderdauer?
Zunächst drei Monate, bei Bedarf kann das Modell um weitere drei Monate
verlängert werden.

Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter während Kurzarbeit kündigen?
Wie lange muss der Arbeitgeber Mitarbeiter nach der Kurzarbeit behalten?
Der Arbeitgeber ist laut Sozialpartnereinigung verpflichtet, während Kurzarbeit und bis zu einem Monat nach Ende der Kurzarbeit den Beschäftigtenstand aufrechtzuerhalten. Bei besonderen Verhältnissen ist über den Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.

Bekomme ich auch für Sonderzahlungen eine Beihilfe?

In den Pauschalsätzen des AMS sind auch die anteiligen Sonderzahlungen
enthalten.

Wie und wann erfolgt die Abrechnung?
Für die in die Kurzarbeit einbezogenen Arbeitnehmer ist für jeden Kalendermonat bis zum 28. des Folgemonats eine Abrechnungsliste vorzulegen. Die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe erfolgt im Nachhinein pro Kalendermonat nach Vorlage und Prüfung der Teilabrechnung.

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