Silvester in Waidhofen/Ybbs
Stadt verzichtet auf Feuerwerk zum Jahreswechsel
„Die Polizei wird die Einhaltung der Vorschriften heuer verstärkt kontrollieren und Verstöße bestrafen“, betont Bürgermeister Werner Krammer.
WAIDHOFEN/YBBS. Angesichts der derzeit bestehenden Belastung der Spitäler durch die COVID-19 Pandemie und des großen Risikos, das von Feuerwerkskörpern ausgeht, sollte – auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern dieses Jahr generell verzichtet werden. „Wir verzichten auf Feuerwerke, um unser Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten und unser Klima zu schonen“, ist sich auch der Waidhofner Gemeinderat einig.
Feuerwerk im Ortsgebiet verboten
In Anbetracht der Gefahren, die bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern, (Raketen, Knallkörper) bestehen, gibt es ohnehin sehr strenge Regelungen. So sind für den Besitz und die Verwendung Altersbeschränkungen festgelegt. Jene Feuerwerkskörper, die üblicherweise zu Silvester abgeschossen werden (Kategorie F2), dürfen nur von Personen verwendet werden, die über 16 Jahre alt sind. Die Verwendung dieser Feuerwerkskörper ist im Ortsgebiet jedoch grundsätzlich verboten!
Abgesehen davon dürfen Feuerwerke keinesfalls in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verwendet werden! Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F3, F4, T2 und S2 sowie von Anzündmitteln der Kategorie P2 (solche, die eine große Gefahr darstellen) sind überhaupt nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Die jeweilige Kategorie muss auf dem Feuerwerkskörper gut lesbar angegeben sein!
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