Terroralarm in Wels
Mädchen (17) als IS-Sympathisantin vor Gericht

Vor Gericht: Eine 17-Jährige soll Propaganda für den IS gemacht haben. | Foto: BRS
  • Vor Gericht: Eine 17-Jährige soll Propaganda für den IS gemacht haben.
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  • hochgeladen von Nadine Jakaubek

Hohe Sicherheitsvorkehrungen galten heute im Landesgericht Wels. Dort fand ein ungewöhnlicher Prozess statt. Eine Jugendliche (17) soll Propaganda für den Islamischen Staat (IS) gemacht haben. 

WELS. Die 17-Jährige muss sich heute, 31. Jänner, wegen Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie wegen Verbrechen der kriminellen Organisation im Zeitraum von November 2020 bis August 2021 verantworten. Die Höchststrafe liegt bei 10 Jahren. Anwendung findet hier jedoch das Jugendstrafrecht. Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung.

„In den falschen Kreisen“

Seit 2018 lebte die Jugendliche nun bereits in Wels. Im Sommer 2020 soll das Mädchen den Islamischen Staat (IS) für sich entdeckt und sich selbst radikalisiert haben. „Sie befand sich von Anfang an in den falschen Kreisen“, so der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage und ergänzt: „Die Radikalisierung ist bei ihr rasch vorangegangen.“ Ihren Ehemann habe sie ebenfalls im Kreise des IS kennen gelernt – von ihm sei sie nun auch im siebten Monat schwanger. Nach Außen hin kommuniziere die 17-Jährige, dass sie sich vom IS distanziert habe, im Austausch mit ihrem Mann sehe das jedoch anders aus. 

Grausame Videos

Unter anderem habe man auf ihrem Handy ein vier Minuten langes Video gefunden, welches grausame Szenen zeigen sollen: In diesem sollen Gefangene in einem Schlachthaus von Terroristen abgeschlachtet und zum Ausbluten aufgehängt werden. „In all den Jahren, in denen ich bereits Staatsanwalt bin, habe ich noch nie so etwas Grausames gesehen“, so der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage. Außerdem soll sie Videos vom IS auf ihrem Snapchat-Account geteilt haben sowie auch Propagandabilder und Hinrichtungsvideos an ihren Mann geschickt haben. Laut der Staatsanwaltschaft zeige sich die 17-Jährige geständig.

Urteil

Die Angeklagte wurde zu 24 Monaten verurteilt, davon fünf Monate unbedingt, den Rest bedingt. Die unbedingte Haftstrafe hat sie bereits mit ihrer monatelangen Untersuchungshaft abgesessen. Sie konnte das Gefängnis daher verlassen. Weiters wurden auch Weisungen verhängt: Bewährungshilfe bekomme die 17-Jährige vom Verein Neustart, weiters müsse sie zur Deradikalisierung zum Verein Derad. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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