Rund 217.000 Euro bei Überfall erbeutet
Räuber fesselten Familie samt Baby: Prozess

Statt eines Paketbotens standen plötzlich mehrere Maskierte vor der Tür, stürmten die Wohnung der Familie. | Foto: Dan Race/fotolia
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Der erste Bitcoin-Raub in Österreich wurde seit Mittwoch, 27. März, vor dem Landesgericht Wels verhandelt. Angeklagt waren fünf Männer. Sie sollen im Juni 2018 eine Familie in Wels überfallen und ausgeraubt haben.

WELS (mb). Es waren schlimme Stunden, die eine Welser Familie im Sommer des Vorjahres durchleiden musste. Gegen 10 Uhr vormittags läutete es am 19. Juni an der Tür zu der Wohnung in bester Innenstadtlage. Ein Mann in Paketzusteller-Uniform gab vor, etwas abgeben zu wollen. Der Ehemann öffnete – und plötzlich stürmten neben dem Boten drei teils Maskierte in das Haus. Sie fesselten und knebelten den Geschäftsmann und die Lebensgefährtin, die ihr neun Monate altes Baby im Arm hielt.

Auf Internetwährung abgesehen

Alles spricht für eine gezielte Aktion: Die Täter hatten es laut Anklage auf das Vermögen des Unternehmers und Händlers von Kryptowährungen – ein Zahlungsmittel im Internet – abgesehen. So drängten sie den Welser, den Key (Schlüssel) zu seinem Krypto-Konto zu verraten. Ganz einfach per App am Handy sollen sie so von einer Krypto-Börse 43 Bitcoins in rund 250.000 Dollar (rund 217.000 Euro) umgewandelt haben. Eineinhalb Stunden dauerte diese Transaktion, die Täter in den Räumen ihrer Opfer abwarteten. Dann überwiesen sie das Geld auf ein Konto und flohen. Daneben sollen sie auch noch Wertgegenstände, Bargeld und Designerkleidung mitgenommen haben. Ein zufälliger Besucher befreite die Familie kurz darauf. 

20 Jahre Haft

Nun waren die vier mutmaßlichen Räuber samt eines Komplizen unter anderem wegen erpresserischer Entführung, schweren Raubes und schwerer Nötigung angeklagt. In der Nacht auf Freitag, 29. März, fielen nun die Urteile. Der mutmaßliche Rädelsführer wurde zu 13 Jahren verurteilt, die anderen Angeklagten zu elf, zehn und vier Jahren sowie einer zu drei Jahren, davon zwei bedingt. Bis auf den letzteren sind alle Urteile noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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