Hohe Strafen drohen
Wels kontrolliert Silvesterknallerei
Auch heuer gibt es keinen Verkauf von Böllern und Silvesterraketen auf öffentlichem Gut in Wels. Und es gelten Vorschriften.
WELS. „Verzichten Sie heuer ganz besonders auf die Tradition des Silvesterfeuerwerks und genießen Sie den diesjährigen Jahreswechsel ruhiger als sonst", appelliert der Welser Sicherheitsreferent Gerhard Kroiß (FPÖ). Wer dennoch unbedingt auf Feuerwerk zurückgreifen will, hat folgendes zu beachten:
• Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – von denen eine geringe Gefahr ausgeht und welche nur wenig Lärm erzeugen – können ab dem zwölften Lebensjahr erworben werden.
• Erwerb und Besitz von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Aber Vorsicht: Deren Verwendung ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten – insbesondere im Bereich von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen und Tiergärten.
Strafe bis zu 3.600 Euro
Bei unsachgemäßer Nutzung und illegalem Besitz von Feuerwerkskörpern werden diese von der Polizei abgenommen und von der Behörde für verfallen erklärt. Zudem kommt es zur Anzeigeerstattung, wobei Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen verhängt werden können.
Ebenso raten Polizei und Stadt Wels dringend davon ab, Feuerwerkskörper in anderen Ländern zu erwerben. Diese durchlaufen meist keine Qualitätskontrollen und sind deshalb auch nicht mit dem – in Österreich erforderlichen – CE-Zeichen gekennzeichnet. Von diesen geht oft eine große Verletzungsgefahr für die Sicherheit aus. "Gerade bei Feuerwerkskörpern gilt auch heuer: Vorsicht ist besser als Leichtsinn", so Kroiß.
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