Auf Ex eingestochen
13 Jahre Häfn für Welser wegen Mordversuchs

Der junge Welser soll auf seine Ex-Freundin und Mutter seines Kindes eingestochen haben. | Foto: Fotolia
  • Der junge Welser soll auf seine Ex-Freundin und Mutter seines Kindes eingestochen haben.
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Weil er im Streit mit einem Messer auf seine Ex-Freundin eingestochen haben soll, wurde ein 21-Jähriger nun zu Gefängnis verurteilt.

WELS. Wie berichtet stand der Welser zwei Tage vor den Geschworenen am Landesgericht Wels. Laut Anklage soll der junge Mann die Mutter seines Kindes am 17. August des Vorjahres im Stiegenhaus ihres Wohnhauses abgepasst und in den Mehrparteienkeller gezerrt haben. Dort habe sich wegen der Trennung des Paares ein Streit entwickelt. Außerdem war dei Frau mit dem Kind eines anderen schwanger. Im Verlauf der Auseinandersetzung habe der Mann laut Anklage die Ex mit dem Umbringen bedroht, ein Klappmesser gezückt und der Geschockten einen Stich in den linken Hals versetzt. Als die Frau zu schreien anfing, floh der Verdächtige.
Die Sondereinheit Cobra wurde alarmiert, die Beamten verhafteten den 21-Jährigen wenig später in der Wohnung des Vaters. Der soll auch das Messer für den Sohn in der Traun entsorgt haben.

"Nur Stupser"

Anfangs liefen die Ermittlungen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Der Welser zeigte sich auch nicht geständig, dann aber soll er geäußert haben, der Tod seiner Ex wäre ihm egal gewesen. Seither wurde wegen Mordversuchs ermittelt. Später verübte er in der U-Haft einen Selbstmordversuch, berief sich dann mehrfach auf Erinnerungslücken. In einer weiteren Einvernahme stellte der 21-Jährige den Messerstich als "Stupser" dar und gab an, seine bisherigen Aussagen wären falsch protokolliert worden.

Erinnerungslücken

Erinnerungslücken gab es auch wiederholt beim Prozess. Der Angeklagte bestand aber darauf, dass der Stich aus Wut, Trauer und Frustration erfolgt sei. Er habe keine Tötungsabsicht gehabt und bekannte sich des versuchten Totschlags für schuldig.
Der Gerichtsmediziner sprach jedoch vom „unglaublichen Glück“, dass nicht eine Halsschlagader durchtrennt wurde und von "gezieltem Zustechen mit Kraft".
Die Geschworenen folgten der Version vom Mordversuch und sprachen den 21-Jährigen mit fünf zu drei Stimmen schuldig. Er bekam 13 Jahre Haft, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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