Drei Radwege müssen nicht benutzt werden
In Wels sorgen wieder einmal die Radwege für Diskussionsstoff. Wer darf, wer muss und wer kann einen Radweg benutzen? Eine generelle Antwort gibt es nicht. Verkehrsstadtrat Gerhard Kroiß (FP): "Für Radwege bestand bislang generell Benützungspflicht. Ausgenommen waren lediglich Fahrten mit dem Rennrad zu Trainingszwecken. In diesem Fall durfte die Fahrbahn verwendet werden. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung gibt es die Möglichkeit zur Verordnung von Radwegen, die nicht benützt werden müssen." Das entsprechende Verkehrszeichen ist in eckiger Form ausgeführt - im Unterschied zum Radweg mit Benützungspflicht mit dem bestens bekannten runden Verkehrszeichen. Ab Montag gibt es in der Stadt drei Radwege ohne Benützungspflicht. Für die Strecke auf der Dragonerstraße ab der Bauernstraße bis zum Lokalbahnplatz gilt keine Benützungspflicht mehr. Bereits in Kraft sind die entsprechenden Bestimmungen in der Lärchenstraße von der Föhrenstraße bis zur Traun und der verlängerten Pollheimerstraße (ab dem Kreisverkehr Welios bis zur Traun).
"Bis zum Frühjahr 2015 sammeln wir auf diesen Abschnitten Erfahrungswerte, ob die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht angenommen wird. Wichtig ist, ob diese es vorziehen, im Fließverkehr auf der Straße oder doch auf dem Radweg zu fahren. Dann erst werden wir die nächsten Schritte setzen beziehungsweise weitere Radwege überprüfen", erklärt Kroiß.
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