Zuschuss fürs Weihnachtsfest

Die Anträge auf einen Weihnachtszuschuss können von 2. bis einschließlich 30. November gestellt werden. | Foto: tommaso1979/panthermedia
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WELS. Auch heuer unterstützt die Stadt Wels wieder Bürger mit geringem Einkommen mit einem Weihnachtszuschuss. Es handelt sich dabei um einkommensschwache Rentner und Pensionisten, Berufstätige (nicht aber Lehrlinge oder Auszubildende), Bezieher laufender Sozialhilfeleistungen (einschließlich Pflegekinder) oder Unterhaltsleistungen. Antragsberechtigt ist auch, wer seit mindestens 1. September des laufenden Jahres Leistungen vom Arbeitsmarktservice (etwa Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sonder-Notstandshilfe) beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld von der OÖ. Gebietskrankenkasse bezieht. Der Zuschuss wird nur Personen gewährt, die EWR- beziehungsweise EU-Bürger sind und seit mindestens zwei Jahren, gerechnet jeweils ab 1. November des Jahres, in der Stadt Wels ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Höhe der Unterstützung liegt bei 150 Euro für Haushalte, die aus einer Person bestehen, zuzüglich 75 Euro für jede weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Person. Anträge werden von Donnerstag, 2., bis einschließlich Donnerstag, 30. November, im Rathaus, Dienststelle Sozialservice und Frauen (Zimmer-Nr. 184), entgegen genommen, und zwar von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Eine Beantragung außerhalb dieser Zeiten beziehungsweise in anderen Büros ist nicht möglich. Mitzubringen sind Einkommens- beziehungsweise Bezugsnachweise, Meldezettel sowie Kontodaten.

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