Registrierkassenpflicht: Aufstand der Fragezeichen

Foto: Re-Systems

In wenigen Wochen, mit 1. Jänner 2016, tritt österreichweit die „Registrierkassenpflicht“ für Unternehmen in Kraft. Demnach muss jeder Betrieb ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro alle Bareinnahmen mit einer Registrierkasse elektronisch erfassen. „Die Verunsicherung bei kleineren Unternehmen ist riesengroß, auch weil viele nicht wissen, welche Investitionen jetzt auf sie zukommen," weiß der IT-Experte Markus Reitshammer aus Götzens. "Außerdem ist vielen nicht bewusst, dass unter Bareinnahmen sogar Zahlungen mit Bankomat, Kreditkarte oder Gutscheine zählen. Bei uns laufen die Telefone heiß, wir versuchen zu beruhigen und praktische Infos zu liefern!“
Das Wichtigste dabei: zur lückenlosen Erfassung der Barzahlungen müssen kleinere Betriebe nicht unbedingt eine rund 1.500 Euro teure und unhandliche Registrierkasse anschaffen und sich mit deren Handhabung plagen. Es gibt deutlich günstigere und effizientere Lösungen direkt am Computer!

Infos am Unternehmertag
Speziell für die Unternehmen des westlichen Mittelgebirges findet nun am Donnerstag, dem 19. November in Birgitz ein „Unternehmertag“ statt. Reitshammer: „Die Veranstaltung wird von einer regionalen Bank organisiert und da gilt es natürlich Aufklärungsarbeit zu leisten. So muss etwa ab 1. Jänner 2016 jedem Käufer eine Rechnung mit detaillierter Prüfungsnummer in die Hand gedrückt werden. Ab 2017 muss das Kassenjournal sogar elektronisch signiert sein. Damit sollen der Finanzpolizei dann Querprüfungen ermöglicht werden.“
Zu den von der neuen Registrierkassenpflicht betroffenen Unternehmen zählen nicht nur Handelsunternehmen mit dem klassischen „Ladenverkauf“, sondern beispielsweise auch Ärzte, Therapeuten, Berater oder Gärtnereien. Und voraussichtlich auch all jene Standler, die bei diversen Christkindlmärkten im westlichen Mittelgebirge ihre Waren bzw. Getränke feil bieten.

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