Umweltverträglichkeitsprüfungen
EU-Kommission klagt Österreich
Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Österreich ein. Es geht um die Umsetzung einer EU-Vorschrift bei Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Großprojekten, etwa das erst kürzlich beschlossene Standortentwicklungsgesetz.
ÖSTERREICH. Umweltverfahren müssen den Schutz von Mensch und Umwelt ins Zentrum stellen, heißt es in einer Richtlinie aus Brüssel. Doch in Österreich gibt es gesetzlichen Bestimmungen, die diesen Aspekt nicht berücksichtigen.
In einer Mitteilung aus Brüssel ist von einer "Reihe problematischer Aspekte im österreichischen Gesetz" die Rede, etwa, wenn es um Öl- und Gasbohrungen, Abholzungen oder die Stadtplanung geht. In Österreich sind gleich mehrere problematische Aspekte Gegenstand des Verfahrens. Dabei geht es um falsch gesetzte Schwellenwerte, ab denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, etwa bei Projekten zur Erdöl- und Erdgasgewinnung. Weiters ist auch das neue österreichische Standortentwicklungsgesetz von 2019 Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens. Die Rechte von Umweltorganisationen und der Öffentlichkeit werden demnach bei Umweltverfahren im Vergleich zu anderen Verfahren massiv schlechter gestellt und damit europäische Rechtsgrundsätze gebrochen.
Österreich droht Millionenstrafe
Das Ökobüro hatte gegen das umweltgefährdende Gesetz Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Diese teilt die Bedenken der Umweltschützer und fordert Österreich auf, unser Recht wieder mit der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung in Einklang zu bringen. Bei einer Verurteilung drohen Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Strafe in Millionenhöhe.
Kritik von Umweltschutzorganisationen
Greenpeace fordert die Regierung auf, das Standortentwicklungsgesetz der türkis-blauen Regierung sofort zurückzunehmen, um Schaden von Österreich abzuwenden. „Das Standortgesetz ist ein Angriff auf den Umweltschutz in Österreich. Schwarzblau haben damit Umweltrechte ausgehebelt, um Großprojekte im Interesse von Konzernen durchzupeitschen:
Mülldeponien, Schnellstraßen oder Kraftwerke können errichtet werden, auch wenn sie der Umwelt schaden”, kritisiert Sophie Lampl, Kampagnendirektorin bei Greenpeace. Und weiter: “Das schwarzblaue Standortgesetz ist klar EU-rechtswidrig. Mit dem Vertragsverletzungsverfahren straft die EU-Kommission die Umweltpolitik von ÖVP und FPÖ ab. Die jetzige Regierung muss sofort handeln und das Gesetz zurücknehmen. Aber auch jede zukünftige Regierung ist in der Pflicht, Umweltrechte in Österreich weiter auszubauen anstatt Großprojekte durchzuboxen. Nur so können wir Österreichs Natur und die Gesundheit der Bevölkerung schützen.”
Ins selbe Horn bläst auch die Umweltorganisation Global 2000. Sprecher Johannes Wahlmüller: "Statt umweltschädlichen Projekten Vorrang zu geben, brauchen wir bessere Rahmenbedingungen um eine qualitativ hochwertige Umweltverträglichkeitsprüfung sicherzustellen. Es geht um unsere Umwelt, Naturschätze und Lebensgrundlagen. Das sollte uns eine gründliche und fachlich fundierte Überprüfung von Großprojekten wert sein!"
Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 weist darauf hin, dass UVP-Verfahren ab Vollständigkeit der Unterlagen in Österreich im Durchschnitt nur sieben Monate dauern. Es dauert jedoch in der Regel mehr als zehn Monate, bis Projektwerber die Unterlagen für das Vorhaben vollständig haben. Potential zur Beschleunigung von Verfahren sieht GLOBAL 2000 vielmehr durch die Reform des Vorverfahrens, damit Projektwerber mehr Unterstützung erhalten, durch die Verbesserung des Verfahrensmanagements durch Ausstattung einer – weisungsfreien - UVP-Behörde mit mehr Ressourcen, insbesondere mit mehr Amtssachverständigen, aber auch durch die Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP) bei absehbar kontroversen Plänen. "
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