VfGH bestätigt
Fusion der Krankenkassen ist fix
Der Verfassungsgerichtshof bestätigt die Reform der Krankenkassen.
ÖSTERREICH. Sieben Millionen Versicherte in Österreich sollen ab Anfang 2020 in einer Kasse zusammengefasst werden. Die Reform der Sozialversicherung hält weitgehend vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das hat der VfGH am Freitagvormittag bestätigt. Verfassungskonform ist demzufolge die Strukturreform–geplant ist eine starke Reduktion der Träger –als auch die paritätische Besetzung der Gremien. Dienstgeber und Dienstnehmer sind also mit gleichem Gewicht vertreten. Bisher gab es zu vier Fünftel Arbeitnehmer-Vertreter und zu einem Fünftel Arbeitergeber-Vertreter.
VfGH zu Sozialversicherungs-Organisationsreform: Vereinigung zur Österreichischen Gesundheitskasse und paritätische Zusammensetzung der Organe verfassungskonform. pic.twitter.com/4vanv6MNvR
— VfGH (@VfGHSprecher) December 13, 2019
Als verfassungswidrig wurde die geplant gewesene Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz befunden. Auch die Bestimmungen über den neuen Eignungstest für die Kassenfunktionäre wurden aufgehoben.
Kritik von allen Seiten
Der mit 1. Jänner 2020 geplanten Fusion der Gebiets- und Betriebskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) steht also nichts mehr im Weg. Reibungslos verläuft das aber nicht. Kritik gab es u.a. aufgrund der Kosten: Beschlossen wurden 7,1 Millionen Euro für die Fusion. Insgesamt lagen dem Verfassungsgerichtshof 14 Beschwerden gegen die Reform der Krankenkassen vor. Die Beschwerden wurden von Vertretern der Krankenkassen, den Arbeiterkammern, den Dienstnehmern sowie der SPÖ über ihre Bundesratsfraktion eingebracht. Die Arbeitnehmervertreter befürchten vor allem ihre Entmachtung nach der österreichweiten Kassenfussion.
„Unsere Befürchtungen sind weiter aufrecht, denn die Interessenslagen von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen sind in weiten Bereichen gegensätzlich", sagt AK Präsidentin Renate Anderl in einer ersten Reaktion auf den Beschluss des VfGH. "Das hat sich zuletzt auch an den Vorstellungen der Wirtschaft zu schärferen Kontrollen von Krankenständen gezeigt.“ Die neue Regierung sei jetzt am Zug: Der Verfassungsgerichtshof habe an "wesentlichen Stellen Reparaturbedarf geortet", so Anderl. Die neue Regierung solle den Dialog suchen und den 7,2 Millionen Versicherten die Verantwortung für ihre Versicherung wieder zurückzugeben, hieß es weiter.
Die Entscheidung im Punkt der Parität gegen die Möglichkeit der Versicherten, selbst über die eigenen Leistungen zu bestimmen, bezeichnet ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian in einer ersten Stellungnahme als „nicht verständlich und herben Rückschlag für 7,2 Millionen Versicherte“.
Der Wirtschaftsbund (WB) hingegen begrüßt die VfGH-Entscheid zur Sozialversicherungsreform. Die neuen Strukturen seien nun schlanker, effizienter und würde Österreichs Versicherungssystem zukunftsfit machen, hieß es in einer Aussendung. "Mit der Parität wird der Austausch zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsräten auf Augenhöhe gewährleistet“, so WB-Generalsekretär Kurt Egger.
Die Wirtschaft forderte zuletzt eine Verschärfungen bei Krankenständen der Arbeitnehmer. Beschlossen könnten diese schon am kommenden Dienstag im Überleitungsausschuss für die mit 1. Jänner aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse werden.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.