ÖRAK-Bericht 2019!
Kritik der Rechtsanwälte an der Gesetzgebung und am Zugang zum Recht!

Eine Regierung sollte idealerweise aus Experten bestehen oder zumindest die Meinung von Experten als Entscheidungsgrundlage einholen. Wenn Experten und Politiker (wie der Bildungsminister Faßmann) Aussagen wie "Nicht hinter jeder politischen Entscheidung gibt es auch eine wissenschaftliche Fundierung" tätigen, dann fragt man sich als Bürger zu Recht, ob hier die richtigen Personen hinter den Schalthebeln der Republik stehen.

In diesem Sinne ist auch der neueste (45.) Wahrnehmungsbericht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) zu verstehen, der sich im Zeitraum vom Oktober 2018 bis September 2019 mit 164 Verordnungs- und Gesetzesentwürfen der türkis-blauen Bundesregierung befasst und dabei zahlreiche Qualitätsmängel in der Gesetzgebung festgestellt hat.

Abgesehen von aktuellen Fällen (wie der Aufhebung der Sozialhilfe oder des Bundestrojaners) ist dies allerdings kein Novum: Der VfGH hat allein in den Jahren 2014 bis 2016 in 281 (!) Fällen Gesetze oder Verordnungen zumindest teilweise als verfassungswidrig aufgehoben. Der ÖRAK fordert in diesem Zusammenhang verbindliche Mindeststandards wie die Einführung ausreichender Begutachtungsfristen.

In eigener Sache fordert die ÖRAK eine Anpassung der Pauschalvergütung, die vom Bund aufgrund der unentgeltlichen Dienstleistung der Verfahrenshilfe (für rund 40.000 Bürger jährlich) überwiesen wird. Diese beträgt seit dem Jahr 2006 18 Millionen Euro und wurde seitdem nicht inflationsbereinigt.

Das gravierendste Problem in der Justiz ist der ungleiche Zugang zum Recht. Viele Bürger können sich aufgrund der hohen Gerichtsgebühren und der willkürlich hohen Festlegung von Streitwerten weder eine Klage noch eine angemessene Verteidigung leisten, ohne vor dem finanziellen Bankrott zu stehen. Österreich ist das einzige europäische Land, dessen Einnahmen aus Gerichtsgebühren die tatsächlichen Kosten der Gerichte übersteigen. Die Verbesserungsvorschläge des ÖRAK reichen von einer Deckelung der Gerichtsgebühren bei hohen Streitwerten, einer Abflachung der Kurve des progressiven Tarifs bei den Gerichtsgebühren bis hin zu speziellen Gebührenreduktionen bei Vergleichen, Klagsrückziehungen oder beim ewigen Ruhen. Bezüglich örtlicher Erreichbarkeit sollte zumindest in jedem Bezirk ein Bezirksgericht vorhanden sein.

Der ÖRAK fordert weiters die ersatzlose Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren, die Vereinfachung von Gesellschaftsgründungen und eine Beseitigung des Beglaubigungsprivilegs von Notaren.

Im Strafverfahren soll bei der kontradiktorischen Vernehmung verpflichtend ein Rechtsanwalt beigezogen werden. Die Rechte von Angeklagten und Opfern sollen durch die Beiziehung von Privatgutachtern gestärkt werden. Vernehmung und Hauptverhandlungen sollen per Video aufgezeichnet werden. Im Schöffenverfahren (derzeit 1 Berufsrichter, 2 Schöffen) soll der zweite Berufsrichter wiedereingeführt werden. Die Beweiswürdigung von Schöffen- und Geschworenengerichten soll adäquat überprüft werden. Bei rechtskräftig festgestellter Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme soll ein absolutes Beweisverwertungsverbot konstituiert werden. Strafverfahren sollen außerdem zeitlich beschränkt werden nach dem Maßstab der Judikatur des EGMR. Häftlinge, deren Behandlung derzeit nach Privattarifen verrechnet wird, sollen zwecks Entlastung des Justizbudgets in das System der staatlichen Krankenversicherung inkludiert werden.

Im Zivilverfahren wünscht sich der Rechtsanwaltskammertag eine gesetzliche Klarstellung zur Tatsachenüberprüfung im Rechtsmittelverfahren, verlängerbare Rechtsmittelfristen bei umfangreichen Verfahren, einen verbesserten Zugang zum OGH und ein "zivilrechtliches Plädoyer" vor dem Schluss der Verhandlung. Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher steht der ÖRAK positiv entgegen, sie sollten sich aber nur auf Schadenersatz (und nicht um darüber hinausgehende Strafzahlungen) beziehen, auch kleinen Unternehmen offenstehen und nicht in einer "Klageindustrie" ausarten.

Der ÖRAK fordert außerdem einen Schutz und Ausbau der Grund- und Freiheitsrechte bzw. eine Achtung dieser auf allen staatlichen Ebenen und im politischen Diskurs. Eine unabhängige Expertenkommission soll die Verschärfungen im Bereich Überwachung und Terrorismusbekämpfung evaluieren.

Man darf gespannt sein, inwiefern diese Verbesserungsvorschläge - gepaart mit einer erhöhten personellen und finanziellen Ausstattung - in das aktuelle Regierungsprogramm einfließen. Unter der Prämisse, dass die Koalition aus ÖVP und Grüne überhaupt so lange hält, dass vernünftige Reformen beschlossen werden können. Was einigermaßen zu bezweifeln ist....

www.oliverplischek.at

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