Nationalrat
Staatliche Asylbetreuung könnte doch nicht kommen
Die geplante Verstaatlichung der Betreuung und Rechtsberatung von Asylwerbern scheint vorerst aufgeschoben zu sein.
ÖSTERREICH. Kommt eine Verstaatlichung der Betreuung und Rechtsberatung von Asylwerbern doch nicht? Wie die "Presse" am Freitag berichtete, hat Übergangsjustizminister Clemens Jabloner die Verträge mit den NGOs bisher nicht gekündigt.
Bereits im Mai war im Nationalrat die Übertragung der Zuständigkeiten an die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ kurz vor der "Ibiza Affäre" beschlossen worden. Kritik kam von Seiten der Opposition: Man befürchtete eine Ausschaltung der NGOs und eine Einschränkung der Flüchtlingsrechte. ÖVP und FPÖ bezeichneten die umstrittene Entscheidung als Maßnahme gegen die „Asylindustrie“.
Die Verträge hätten jetzt gekündigt werden müssen, damit das BBU ab 2020 übernehmen kann. Justizministerium und NGOs einigten sich aber auf eine kürzere Kündigungsfrist der Verträge auf zehn Monate. Es wird also Aufgabe der neuen Regierung sein, im Februar zu entscheiden, ob man die Verträge langfristig kündigt. Auf diese Weise müsste man nicht alles neu ausschreiben, falls die künftige Koalition die Pläne der vorigen nicht fortsetzen möchte, hieß es am Freitag.
Kritik an neuer Regelung
Kritiker der neuen Regelung befürchten eine Verschlechterung der Flüchtlingsrechte: In der BBU würde, genauso wie im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das über Asylanträge entscheidet, das Innenministerium das Sagen haben. Demnach würde man im gleichen Haus über den Schutzstatus von Menschen entscheiden und diese gleichzeitig bei Beschwerden gegen die Entscheidung beraten, bemängelten die Kritiker.
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