Stehplatz-Events nur bis 100 Personen zulässig!
"Still no Exit": Veranstaltungs-Auflagen torpedieren den Konzert- und Festivalsommer 2020!

5,5 Millionen Tickets für Großveranstaltungen wurden bis Ende August 2020 verkauft, fast alle Events wurden abgesagt. Die Konzert-Branche mit einer jährlichen Wertschöpfung von 5,8 Milliarden Euro liegt – trotz umstrittener Gutscheinlösung - am Boden. Eventagenturen haben seit nunmehr 12 Wochen einen Umsatz von Null, bis Ende des Jahres drohen aufgrund der Planungsunsicherheit nur Stornierungen und keine neuen Aufträge. Härtefallfondszahlungen von 1000 Euro abwärts sind eine zusätzliche Provokation. Die Corona-bedingte Misere am Veranstaltungssektor wird durch die am 29. Mai in Kraft getretenen Änderungen der Lockerungsverordnung prolongiert und viele kleinere Unternehmer, Lokale und Clubs in den Ruin treiben.

Mit Stichtag 31. Mai sind aktuell 470 in Österreich lebende Bürger mit dem Covid 19-Virus infiziert, in Salzburg nur mehr 6, in Kärnten gar nur mehr 3. Auch in den Nachbarländern gehen die Corona-Zahlen zurück. Trotzdem steht der Event-Sommer 2020 aufgrund der rigiden, praxisfernen Einschränkungen der Bundesregierung vor einer Mega-Pleite, die gleichzeitig auch die Gastronomie und den Tourismus – 70 Prozent der Gäste kommen beispielsweise laut einer Studie wegen Kulturveranstaltungen nach Wien – in den Abgrund zieht.

So sind im Juni nur Veranstaltungen bis zu 100 Personen zulässig. Diese Regelung gilt für Stehplätze bis Ende August. Eine Pop-Rock-Indie-Band hat also nur 2 Alternativen:

Erstens: Auf ein „lässig, ungezwungenes“ Stehpublikum zu beharren, das sich auch zu den Beats und Riffs der Band bewegen soll. In diesem Fall dürfen aber nur 100 Personen zum „Live-Inferno“ kommen. Wohnen die Musik-Fans nicht im gemeinsamen Haushalt, müssen sie einen Abstand von mindestens 1 Meter einhalten. In geschlossenen Räumen (wie beispielsweise den Gürtel-Clubs Chelsea oder Rhiz) muss zusätzlich eine Schutzmaske getragen werden. Beim Tanzen muss sogar ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

Fazit: Abgesehen davon, dass die meisten Lokale aufgrund der verpflichtenden Abstände flächenmäßig viel zu klein sind, ist hier eine prickelnde Live-Atmosphäre undenkbar. Schon allein die Vorstellung erinnert eher an dystopische Science Fiction-Schocker als an energetische Konzert-Gigs. Die erzkonservativen Politiker dürften noch nie auf einem Live-Konzert gewesen sein, ansonsten kann man derartige Regelungen nicht beschließen.

Alternative 2: Sitzplätze zuweisen. In diesem Fall muss ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe (max. 4 Erwachsene plus Kinder) angehören, eingehalten werden. Beim Betreten des Veranstaltungsortes ist dabei eine Maske zu tragen. Auf den Sitzplätzen darf die mechanische Schutzvorrichtung abgenommen werden. Maskenpflicht besteht allerdings dann, wenn der Abstand trotz Freilassens der Nebensitze unter 1 Meter beträgt. Verwirrend?

Theater und Kinos werden die nächsten Wochen nächtelang grübeln, um kreative, rentable Lösungen für den Sommer zu entwickeln. Für die Indie-Clubs dürfte es sich hier eher um eine Form des „neuen Wiener Aktionismus“ handeln. So auf Facebook der Underground-Club Fluc am Praterstern, der im Juli ein Doppelkonzert der grandiosen Dives – mit Bestuhlung – inszeniert. Auch dort dürfte man aber schon die alten, schweißtreibenden Rock- und Technosets der Vergangenheit herbeisehnen.

Für Veranstaltungen mit Sitzplätzen gibt es ab Juli bzw. August Kapazitätserweiterungen: Ab 1. Juli sind Sitz-Events mit bis zu 250, im Freien bis zu 500 Personen zulässig, ab 1. August bis zu 500 bzw. 750 Personen im Freiluftbereich. Bei Veranstaltungen über 100 Personen muss allerdings neben der Bestellung eines Covid-19-Beauftragten ein umfangreiches Covid-19-Präventionskonzept erstellt werden. Wer sich das leisten kann? Die Hochkultur a la Salzburger Festspiele oder Grafenegg, für die die türkis-grüne Bundesregierung auch noch ein „Sonderzuckerl“ in der Lockerungsverordnung festgelegt hat. Mit Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde können sogar Events mit bis zu 1000 bzw. im Freien bis zu 1250 Personen abgehalten werden. Das politische Netzwerk zerreißt auch in der größten Pandemie nicht. Die Grünen sollten sich aber nie mehr als „Alternativ“ bezeichnen dürfen.

Wer das Nachsehen hat: Pop-, Rock- und Indieveranstalter, kleine Kellerbars und Clubs, die gesamte Nachtgastronomie. Allesamt keine Stammklientel der anti-urbanen und spaßbefreiten Kurz-ÖVP. Die Szene kann sich nur schwach trösten mit dem kongenialen Nietzsche-Zitat: „Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern (wieder) gebären zu können.“ Aber Achtung: Den Zwei-Meter-Abstand einhalten. Sonst kommt die Flex des türkisen Innenministers. Ins Flex.

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