Soforthilfepaket
Gastronomen warten noch auf ihr Geld
Nachdem am 16. März 2020 um 15.00 Uhr alle gastronomischen Betriebe bundesweit auf Anweisung der Österreichischen Bundesregierung geschlossen wurden, macht sich derzeit Enttäuschung unter den Gastronomen in Österreich breit: Das von der Regierung angekündigte "schnelle und unbürokratische" Soforthilfepaket sei bis heute noch nicht aufgeschnürt, am Dienstag, 31. März sind die Gehälter fällig.
ÖSTERREICH. Die Schließung der Gastrobetriebe sehen die Gastronomen als "notwendige Maßnahme, um der Ausbreitung des Corona-Virus aktiv entgegenzuwirken, die selbstverständlich von den Gastronomen vollends mitgetragen werde". Doch parallel dazu wurde ein schnelles und unbürokratisches Soforthilfepaket für die Wirtschaft angekündigt und versprochen. "Leider blieb dieses Paket bis heute, 30. März 2020 fest verschnürt" heißt es in einer Aussendung.
Kurzarbeit als "Todesstoß"?
Die Österreichische Bundesregierung wünschte sich von Österreichs Wirtschaft "Kurzarbeit"für die MitarbeiterInnen - die UnternehmerInnen kamen diesem Wunsch nach. Doch bis heute stehe gerade in der Gastronomie nicht fest, wie die Gehälter und Löhne mit 31. März 2020 bezahlt werden können. Das Arbeitsmarktservice (AMS) hätte den wenigsten Gastronomen die Kurzarbeit bestätigt; somit bestehe keine Möglichkeit Bankgarantien für die Löhne und Gehälter einzuholen. "Ob dies dann auch in wenigsten Stunden zu einer Zusage führen wird - wie durch die Bundesregierung zugesagt - ist ebenso fraglich.", so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Gastronomieinitiative. Und die Vertreter formulieren es provokant: Erweist sich die Kurzarbeit, die die gelebte Verantwortung der Österreichischen Unternehmer gegenüber den MitarbeiterInnen deutlich zum Ausdruck bringt, letztlich als "Todesstoß" für viele?
Schulterschluss der Gastronomen
Die Richtlinien des Nothilfefonds seien am Montag von der Regierung gar nicht angesprochen worden, die WKO verweise auf Ende der Woche. Auch das bezeichnen die Gastronomen als "erneute Verschiebung" der angekündigten "Sofortmaßnahmen". "Es haben sich mittlerweile über 4.000 Gastronomen aus ganz Österreich zusammengeschlossen, um gemeinsam stark vertreten und gehört zu werden, denn viele von Ihnen stehen nach den finanziellen Verlusten der vergangenen Monate ob des Nichtraucherschutzgesetz vor weiteren finanziellen Schäden, die allein und ohne der vielfach zugesagten raschen und unbürokratischen Soforthilfe der Bundesregierung nicht zu bewältigen sein werden", so Ratzenberger.
Fragen zu Kurzarbeit
Auch sei die Frage offen, ob die Kurzarbeit Voraussetzung zum Antrag für den Notfallfonds sei und ein Antrag im Härtefallfonds den Antrag im Notfallfonds ausschließe. Ohne Bestätigung der Kurzarbeit durch das AMS könne kein Geld von den Banken zur Vor-/Zwischenfinanzierung der Löhne und Gehälter beantragt werden. Auch stelle sich die Frage, warum eine "derart umfangreiche Datenweitergabe" an die WKO erfolgen müsse und die Abwicklung nicht durch
das Finanzministerium erfolgen könne. Offen sei auch das Thema Mieten und Pacht für die Gastronomie.
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