Taylor Swift-Shows in Wien
Neue Chats belasten Terrorverdächtigen

- Taylor Swift-Konzerte als Anschlagsziel: Neue Chatprotokolle belasten den 19-jährigen Terrorverdächtigen. Überdies wurde seine U-Haft verlängert. (Archiv)
- Foto: Santrucek/MeinBezirk
- hochgeladen von Philipp Belschner
Vor fast zwei Monaten wurden die Taylor Swift Konzerte in Wien wegen Terrorverdachts abgesagt. Neu bekannt gewordene Chats sollen den mutmaßlichen Täter zusätzlich belasten.
WIEN. Bei manchen Fans von Taylor Swift sitzt der Schock über den angekündigten Terroranschlag bei einem Konzert im August in Wien noch immer tief. Nun liegen neue Beweise vor, die den 19-jährigen Tatverdächtigen weiter belasten sollen.
Man sei bei den Ermittlungen gegen den 19-Jährigen auf Chatnachrichten gestoßen, die den Hauptverdächtigen weiter belasten. Nachdem der Mann einen Treueschwur auf die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) abgelegt und veröffentlicht hatte, soll der Tatverdächtige Folgendes auf den Sozialen Medien gepostet haben:
„Kämpft für Allah. Geht raus und terrorisiert die Kuffar (Ungläubigen, Anm.). Wenn ihr keine Waffen habt, geht mit Messer raus. Wenn ihr nicht mal Messer habt, überfahrt sie. Und wenn ihr sie nicht mal überfahren könnt, dann spuckt ihnen ins Gesicht.“
U-Haft wurde verlängert
Ebenso wurde herausgefunden, dass der Tatverdächtige mit einem Deutschen in Kontakt stand, ihm gegenüber angekündigt haben soll, dass bald "etwas Großes" geschehen werde.

- Wegen eines Terrorverdachts wurden im August alle drei Taylor Swift-Konzerte in Wien abgesagt.
- Foto: Liam McBurney / PA / picturedesk.com
- hochgeladen von Kevin Chi
Auf Nachfrage soll ihm der in Ternitz im Bezirk Neunkirchen lebende 19-Jährige mitgeteilt haben, dass er eine schiitische Moschee, kurdische Botschaft oder ein Konzert als Anschlagsziel ausgewählt habe. Konkret wurde dabei Bezug auf das zweite der drei Taylor Swift-Konzert in Wien genommen.
Auch wurde die U-Haft des Tatverdächtigen bis 13. November verlängert, wie Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts, mitteilt. So wurde ein Enthaftungsansuchen seines Verteidigers Werner Tomanek laut Salzborn rechtskräftig abgelehnt. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr angegeben.
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