Lebenslange Haft droht
Wiener Bierwirt muss sich wegen Mordes verantworten

- Der 43-jährige Wiener, bekannt als "Bierwirt," soll im April seine Ex-Freundin erschossen haben. Ihm drohen lebenslang und Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
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Am Montag startete am Straflandesgericht der Prozess gegen den Bierwirt. Der 43-jährige Wiener soll im April seine Ex-Freundin durch Schüsse getötet haben. Ihm droht lebenslange Haft und Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt. Vor Gericht sagt er: „Da es meine Pistole ist, muss ich es wohl gewesen sein.“ Dass er die Tat „im Zustand voller Berauschung“ begangen habe, schloss ein Gutachten aus.
Wien. Der Öffentlichkeit ist der Wiener aus dem Maurer-Prozess bekannt. Er soll der (nunmehrigen) Grünen-Klubobfrau im Mai 2018 obszöne Facebook-Nachrichten geschickt haben. Maurer hatte dies publik gemacht. Daraufhin hatte der 43-Jährige Maurer wegen übler Nachrede geklagt. Schließlich zog der Mann, der ein Bierlokal führte, seine Privatanklage zurück.
Im April soll er dann seine Ex-Freundin, eine Krankenschwester und zweifache Mutter, in deren Wohnung erschossen haben. Danach trank er eine Flasche Bacardi und eine Flasche Wodka, ehe die Polizei am Tatort war. Dem Mann droht nun sowohl eine bis zu lebenslange Haftstrafe als auch eine Anstaltseinweisung.
3,6 Promille
Montagvormittag vor Gericht gab der Angeklagte an, er könne sich aufgrund seiner Alkoholisierung nicht an die Tat erinnern: "Ich habe Tag und Nacht getrunken, das war ein Dauerzustand", so der Angeklagte. "Dass, was er gemacht hat, ist das Schlimmste, was man machen kann, das ist ihm klar", sagte einer seiner drei Verteidiger, Manfred Arbacher-Stöger.
Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt 3,6 Promille intus gehabt haben.

- Erster Prozesstag für den bereits bekannten „Bierwirt“.
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Nicht geständig
Gegen eine "über mehrere Stunden dauernde Amnesie" spricht allerdings ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gab. Aus Dokumenten und Zeugenaussagen "geht klar hervor, dass der Beschuldigte den Weg zum Tatort fand, die Waffe bei sich trug und die gezielten Schüsse abgab".
Vor Beginn des Prozess kündigte der Beschuldigte ein Geständnis an. Das revidierte er nun gewissermaßen in seinen Ausführungen. Er habe den Eltern seiner Ex-Freundin nicht mit dem Tod gedroht, wie in der Anklage ausgeführt. An die Tat Ende April könne er sich nicht erinnern. Damit sei der 43-Jährige nicht geständig, wurde im Gericht klargestellt. Ein remütiges Geständnis wäre ein wesentlicher Milderungsgrund.
Weiters wurde der Bierwirt gefragt, wo die zweite Waffe, die er besaß, gerade ist. Er wisse es nicht mehr. Die Polizei konnte sie auch bei den Durchsuchungen nicht sicherstellen.
Beziehungsende als Motiv?
Das Motiv für diese Tat war möglicherweise die kurz zuvor beendete Beziehung zu seiner Freundin. Darauf tauchte der mit einer Pistole bewaffnete Mann am 29. April in ihrer Wohnung auf, in der sich zu diesem Zeitpunkt neben der Frau ein Nachbar und dessen 13-jährige Tochter aufhielten. In Gegenwart der beiden soll er der Frau zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben.
In einem Psycho-Gutachten über den 42-Jährigen ist zu lesen: „Bei ihm liegt eine schwere Persönlichkeitsstörung vor.“ Aber nicht in einem Ausmaß, das es ihm unmöglich gemacht hätte, das Unrecht seines Handels zu erkennen. Und: Der Mann gilt als brandgefährlich, auch bei der Haftprüfung rastete er völlig aus. Seine Anwälte wissen um den „schwierigen“ Mandanten.
Die anwesenden TV-Sender befragten unter anderem den Bruder des Opfers. Es sei "nicht ganz einfach" heute hier zu sein, sagt dieser. Die Opfer-Anwältin Astrid Wagner beschreibt die Aussagen von L. als "beschämend", weil er keine Verantwortung übernehme. Es sei ein "erbärmliches Spektakel", so Wagner. Montag wird noch kein Urteil erfolgen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.


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