"Ich habe sie wahnsinnig geliebt!"
Eine verhängnisvolle Affäre mit einem tragischen Ende stand heute Montag bei einem Mordprozess am Landesgericht Wiener Neustadt im Mittelpunkt.
LEOBERSDORF, WIENER NEUSTADT. Dem 30jährigen Angeklagten Markus G. wurde von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt der Mord an seiner Freundin Vanessa im letzten November vorgeworfen. Wie berichtet ist die bildhübsche junge Frau am frühen Morgen des 15. November erwürgt und mit Messerstichen in Hals und Brust in ihrer Wohnung aufgefunden worden, nachdem sich der Angeklagte selbst der Polizei gestellt hat.
Vor Gericht wurde am Montag die Geschichte einer sehr obsessiven Liebe aufgerollt, die mit dem Tod der jungen Frau geendet hat. Für Staatsanwältin Dr. Gunda Ebhart stand zu Prozessbeginn fest, dass der Angeklagte das Opfer „vorsätzlich getötet hat, indem er sie minutenlang gewürgt hat.“ Danach habe er aus der Küche ein Messer geholt und wiederholt zugestochen.
Verteidiger Dr. Wolfgang Blaschitz: Die Beweise werden zeigen, dass es so nicht gewesen sein kann.“ Sein Hauptargument: Bei minutenlangem Würgen müsste der Angeklagte viel mehr Abwehrverletzungen davon getragen haben.
Sein Mandant Markus G. bekannte sich dann auch nicht des Mordes schuldig. Er gab an, dass er die Frau kurz nach der bedingten Entlassung aus siebenjähriger Haft kennengelernt hätte. Zwei, drei Monate später, Anfang August sei man sich bei einer Grillparty näher gekommen. G. „Ich habe ihr alles über meine Haftvergangenheit und meine Zeit im Rotlichtmilieu erzählt.“ Dadurch habe sie ihn aber "in der Hand gehabt", denn immer wenn er sich von ihr trennen wollte, habe sie ihn damit erpresst, dass sie ihn wieder in Haft bringen könne. Sie hätten sich unter der Woche wunderbar verstanden, aber am Wochenende habe die Frau immer exzessiv Alkohol getrunken und gekokst. Anfang habe er nur mit getrunken, dann auch wieder mit gekokst. Deshalb seien ihre Streitigkeiten auch immer eskaliert. Sie hätte dann immer laut geschrien und er hätte immer Angst gehabt, dass deshalb die Polizei kommt.
Am Tatabend wären sie wieder einmal getrennt gewesen. Er habe sie zuerst in zwei Lokalen gesehen, wo es zu Streit und Handgreiflichkeiten gekommen sei, dann habe man Sms hin und her geschickt. Laut seinem Rechtsanwalt 175 Nachrichten am 14. und 15. November!
Tränen und Wut
Er sei um vier Uhr auf ihren Wunsch zu ihr gekommen. Sie habe ihm das Gartentor geöffnet, man habe zu ihrem Lieblingsweihnachtslied getanzt und sich geküsst. Danach habe sie ihm unterstellt, sie zu betrügen und wollte sein Handy. Er sagte nein und „sie begann wieder zu schreien und mich anzugreifen. Ich habe sie am Hals gepackt und zugedrückt, damit sie zu Schreien aufhört, dann hab ich wieder ausgelassen. Bei der weiteren Rangelei seien sie gestolpert und zusammen gestürzt während er seine Hand um ihren Hals hatte. Er sei mit vollem Gewicht auf sie gefallen. Sie habe noch kurz geröchelt und dann habe er festgestellt, dass sie tot sei. Er habe geweint, sei außer sich vor Wut gewesen und hätte schließlich das Messer aus der Küche geholt. „Ich wollte sie nicht verletzen und schon gar nicht töten, ich habe sie abgöttisch geliebt." Etwas, was auch die ersten Zeugen beim Prozess bestätigten. Ein Zeuge: Sie konnten nicht mit einander und auch nicht ohne einander.
Für Aufsehen sorgte Medizin-Sachverständiger Dr. Wolfgang Denk, der in seinem Gutachten ausführte, dass die Frau nach dem Würgen noch gelebt habe, die Anzeichen dafür aber nur sehr schwer zu erkennen gewesen wären. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.
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