Kommentar
Keine Berechtigung zum Zuschlagen
Möglicherweise ist der 19-jährige Bursche, der in einer Disco in Wiener Neustadt unangenehm aufgefallen ist und sogar schon einmal Hausverbot bekommen hat, ein Gast, den man nicht unbedingt in seinem Lokal haben will. Möglicherweise würde ihm eine kleine "Tachtel" gar nicht schaden. Aber das, was die sogenannten "Türlsteher" mit dem Burschen veranstaltet haben, grenzt schon an schwerste Kriminalität. Sie schlugen und traten auf ihn ein und zum Abschluss bekam er noch einen Eisenmistkübel über den Kopf gedonnert. Hier würde ein Staatsanwalt zumindest von "absichtlich schwerer Körperverletzung" sprechen. Der verdroschene Gast wurde dann - nach eigenen und ein Dutzend Zeugenaussagen einfach am Hintereingang, wo es keine Kameras gibt, "entsorgt".
Es gibt in Wiener Neustadt eigentlich nur eine seriöse Security-Firma (Fass), alle anderen zeichnen sich in regelmäßigen Intervallen durch totale Brutalität und falsche Verhaltensweisen aus. Für die betreffenden Sicherheitsorgane gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.