Im Landtag beschlossen
Nach 44 Jahren wird die Bergstraße wieder kostenfrei befahrbar
NÖ, BEZIRK WIENER NEUSTADT. Der NÖ Landtag hat in der gestrigen Sitzung einstimmig die Aufhebung des Gesetzes über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand beschlossen.
Die Bergstraße auf die Hohe Wand wurde im Jahr 1935 errichtet und ist eine bemautete Landesstraße des Landes Niederösterreich. Die Bemautung ist seit 3. Februar 1978 im Gesetz über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand geregelt. „Die Gesetzesaufhebung ist ein Beschluss für die Region sowie für eine Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung“, so LAbg. Franz Dinhobl, der bekräftigt: „Der NÖ Straßendienst wird die Verkehrssicherheit und die Instandhaltung selbstverständlich weiterhin gewährleisten.“
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