Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss gegen die Asyl-Verfassungsänderung in der geplanten Form!
Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Theresienfeld: "Widerspruch gegen das Durchgriffsrecht der Bundesregierung bei der Unterbringung von Asylanten!"
Zeitgerecht vor Beginn der gestrigen Gemeinderatssitzung brachte GR Ing. Josef Gaida oben genannten Dringlichkeitsantrag im Namen der freiheitlichen Fraktion ein. Ziel unseres Antrages war es, einen gemeinsamen Beschluss aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen für eine entsprechende Resolutionserstellung an die Bundesregierung zu erreichen.
FPÖ-Fraktionsvorsitzender und Klubsprecher Walter Gall: "Mit unserem Resolutionsantrag mit dem Titel 'Widerspruch gegen das Durchgriffsrecht der Bundesregierung bei der Unterbringung von Asylanten' wollten wir auf die gravierenden Verschlechterungen der Kompetenzen des Bürgermeisters bezüglich der Raumordnung hinweisen und dem Bürgermeister, dem gesamten Gemeinderat mit all seinen Fraktionen und natürlich der Bevölkerung den Rücken stärken! Egal welcher politischen Partei ein Bürgermeister oder Gemeinderat angehört, keine Regierung darf einen Gemeindemandatar zum Zauberlehrling des eigenen Versagens, ganz nach dem Motto 'Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los!' degradieren! Zwangsmaßnahmen im Verfassungsrang, die der Sache in keinster Weise dienen, sondern viele Probleme aufwerfen, dürfen in dieser Form niemals beschlossen werden!"
Denn dieses sogenannte Durchgriffsrecht hat rechtspolitisch weitreichende Konsequenzen:
Es ist der Regierung in Zukunft möglich, den Richtwert von 1,5% pro Gemeinde nach Bedarf zu erhöhen, ohne dass es dazu der Zustimmung des Nationalrates, des Bundesrates oder der Landtage oder Landesregierungen bedürfte. Die Länder haben lediglich ein Stellungnahmerecht.
Das Durchgriffsrecht beschränkt sich nicht nur auf bundeseigene Liegenschaften, da auch Liegenschaften erfasst sind, die dem Bund zur Verfügung stehen. Zur Verfügung steht alles, was rechtlich erlaubt benutzt werden darf, somit auch angemietete Flächen.
Die Höchstzahl von 450 Fremden gilt nicht pro Gemeinde sondern pro Grundstück.
Völlig unklar ist die Rechtsstellung von Nachbarn im Bauverfahren, insbesondere was deren Rechtsschutzmöglichkeiten anbelangt.
Inhaltlich werden die kompetenzmäßigen Rechte der Gemeinden und damit der Bevölkerung völlig ignoriert und Tür und Tor für die Zwangsbesiedelung mit Asylanten in jedem Ort durchgesetzt.
Der FPÖ-Dringlichkeitsantrag wurde problemlos auf die Tagesordnung der Gemeinderatzsitzung gesetzt und in der Folge durchaus sachlich und umsichtig diskutiert! Auch wenn die SPÖ-Fraktion einen eigens verfassten Antrag stellte und wir darauf hin sinnvollerweise unseren Antrag auf Resolution zurückgezogen haben, sehen wir dies als gemeinsamen Erfolg an. Denn im Endeffekt wurde der Bürgermeister einstimmig von allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen beauftrag, eine Resolution zu verfassen, welche sich gegen den vorliegenden Antrag auf Asyl-Verfassungsänderung in der geplanten Form ausspricht!
Ein ehrliches Angebot abseits von undemokratischen EU-Zwangsquoten und Durchgriffsrechten:
"Für die sich der Heimat verbunden fühlende Bevölkerung kann es aber nur mehr heißen, alte politische Grenzen zu sprengen und neue gemeinsame Brücken zu bauen! Sich über ehemals trennende Gräben die Hände zu reichen, nicht um den einen auf die andere Seite zu ziehen, sondern um gemeinsam für ein wirklich freies und demokratisches Österreich tätig zu werden! Undemokratische Zwangsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und ihren Bürgermeistern dürfen niemals widerspruchslos hingenommen werden!", sind sich die freiheitlichen Gemeinderäte Walter Gall, Ing. Josef Gaida und Markus Richter einig!
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