Motorsäge, Rasenmäher und Co
So laut dürfen die Wienerwäldler sein

Franz Brandstetter beim Rasenmähen. | Foto: Bettina Korotvicka
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Sommer, Sonne, im Garten entspannen und dann kommt er, der Rasenmäher-Lärm. Motorsäge, Rasenmäher, Heckenschere, Flex und Co lassen die Garten- und Nachbarschaftsidylle schnell zum Alptraum werden. 

WIENERWALD. Es gibt in den einzelnen Gemeinden in der Region eigene Verordnungen, wann zum Beispiel mit Geräten mit Verbrennungsmotoren gearbeitet werden darf. Werden diese überschritten und Beschwerde erhoben, hat die Polizei eine Prüfung durchzuführen.

"Nicht davon betroffen sind etwaige Gemeindeverordnungen. Hier sind wir als Polizei jedoch nicht in die Vollziehung eingebunden. Manche Gemeinden legen sogar db-Werte fest, oder erweitern die Ruhezeiten. Manche Bürgerinnen und Bürger sind dann irritiert, wenn wir sie an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister verweisen.",

gibt der Bezirkspolizeikommandant für St. Pölten Land, Philipp Harold an.

Bezirkspolizeikommandanten für St. Pölten Land, Philipp Harold, gibt Informationen über die Bestimmungen der Lärmbelästigung.  | Foto: Victoria Edlinger
  • Bezirkspolizeikommandanten für St. Pölten Land, Philipp Harold, gibt Informationen über die Bestimmungen der Lärmbelästigung.
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Zahlenmäßig lässt sich aber nicht festlegen, wie oft sich Leute wegen solchen Anliegen beschweren, es wird allerdings schon oft beim Notruf oder der Dienststelle angerufen. Oftmals wird hier seitens der Polizei mit einer Abmahnung nach Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes agiert. „Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn der Lärm eingestellt ist, sind die Anrufer zufrieden. Anmerken möchte ich auch, dass es empfehlenswert ist, zuvor selbst mit dem Nachbarn zu sprechen bevor man die Polizei involviert. Wie in vielen anderen Bereichen, ist Kommunikation der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander.“, so Haunold.

Auch die Gemeinde bekommt Beschwerden

Elfriede Entenfellner des Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach gibt an, dass es des Öfteren am Wochenende zu Anrufen kommt, gerade an Samstagen oder dem Wocheende. Meist betreffen dies allerdings landwirtschaftliche Betriebe, welche von den Verordnungen ausgenommen sind. Auch geht es oft um eine Geruchsbelästigung, mehr als um den Lärm.

"Beschwerden von Privatpersonen, die sich von den Nachbarn gestört fühlen, bekommen wir eigentlich nicht. Da ist ja auch die Polizei zuständig, bei der man sich bei ernsthaften Fällen melden sollte.",

gibt Entenfellner an. Sie sagt allerdings ebenfalls, dass zuvor eine pragmatische Lösung mit den Nachbarn gefunden werden sollte, bevor die Polizei zugeschaltet wird. 

Elfriede Entenfellner arbeitet im Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach und berichtet über die Lage in Neulengbach. | Foto: Bettina Korotvicka
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Elektro-Rasenmäher statt Benzin

Gartenbesitzer Franz Brandstetter gibt an, sich selten von Gartenarbeitsgeräuschen gestört zu fühlen, solange zu normalen Zeiten gearbeitet wird. Er spricht allerdings auch an, dass die Lärmbelästigung und auch die damit einhergehende Geruchsbelästigung von alten Benzinrasenmähern eingedämmt werden kann. Dabei gibt er den Tipp, auf einen Elektro-Rasenmäher umzusteigen, denn diese sind viel leiser. Auch ein Rasenmäher-Roboter ist eine gute Möglichkeit, die Lärmbelästigung einzudämmen. "Wenn man einen alten Benzinrasenmäher schon lange hat, lohnt sich der Umstieg.", sagt Franz Brandstetter.

"In der Nacht oder am Abend, wo die Verordnungen in Kraft treten, mäht bei uns eigentlich niemand.",

gibt er an. Franz Brandstetter sieht den Lärm am Tag nicht so ernst, denn der Nachbarshund bellt immerhin auch den ganzen Tag und auch in der Nacht: "Den kann man nicht so einfach abstellen", lacht er.

Franz Brandstetter beim Rasenmähen. | Foto: Bettina Korotvicka
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Das sind die Vorgaben in den Gemeinden

Maria Anzbach
Verboten ist:

  • Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
  • Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

An Sonn- und Feiertag: ganztägig

Neulengbach
Verboten ist: 

  • Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmähern)
  • Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen

An Werktagen (Montag bis Samstag): 22 bis 7 Uhr und an
An Sonn- und Feiertagen: ganztägig

Altlengbach
Verboten ist: 

  • Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet. Ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Montag bis Freitag: 22 bis 6 Uhr
Samstag: 20 bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertagen: ganztägig

Asperhofen
Verboten ist: 

  • Verwendung von Rasenmähern

An Werktagen (Montag bis Samstag): 22 bis 6 Uhr
An Sonn- und Feiertagen: ganztägig

Kasten bei Böheimkirchen
Verboten ist: 

  • Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) im geschlossenen Siedlungsgebiet

An Sonn- und Feiertagen: ganztägig

Kirchstetten
Verboten ist: 

  • Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren wie z.B. (Benzin-)Rasenmäher, Kompressoren, Motorsägen, Kreissägen und anderen, störenden Lärm erzeugenden Maschinen und Geräten im Bauland
  • Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen

Erlaubt ist: Montag bis Freitag, 7 bis 20 Uhr; Samstag, 7 bis 17 Uhr
Verboten ist an Sonn- und Feiertagen: ganztägig

Keine Verordnung gibt es für die Gemeinden Stössing, Laaben, Ollersbach, Innermazing und Eichgraben.

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