"Wut-Opa" fährt Frau nieder
Nachbarschaftsstreit artet aus: Lokalaugenschein soll Gewissheit bringen.
NEULENGBACH/ZENTRALRAUM NÖ. "Jetzt fotografiert und filmt der wahrscheinlich schon wieder, hab ich gesagt", erzählt Elisabeth B. Doch das sollte noch das Harmloseste sein, was an dem Abend passiert ist.
Nachbarschaftsstreit, Körperverletzung, Sachbeschädigung – mit diesem Fall setzte sich das Bezirksgericht Neulengbach am Verhandlungstag auseinander. Angeklagt war unter anderem ein 72-jähriger Pensionist, der B. niedergefahren haben soll. "Gegen 20.30 Uhr haben wir die Campingsachen aus dem Auto geräumt", erinnert sie sich an den Abend. Dann soll der Nachbar heimgekommen sein. Er hätte den Motor laufen lassen, die Scheinwerfer haben B. und ihren Partner geblendet und sie war sich sicher, dass er (der Pensionist) sie wieder fotografiert oder gar filmt.
Hab zwei Lichter gesehen
"Irgendwann hat er dann wie verrückt gehupt und dann ist er etwa 20 Meter weitergefahren. Ich bin zur Einfahrt vorgegangen und in dem Moment, wo ich mich umdreh, hab ich nur mehr zwei Lichter gesehen und er hat mich umgefahren", so das vermeintliche Opfer. Erwischt soll er sie genau an dem Knie haben, das schon mal operiert wurde, eine Platzwunde mit Schwellung war die Folge. Natürlich habe sie vor Schmerz geschrien, der Lebensgefährte kam zu Hilfe und hat im Affekt auf das Auto getreten. Dazu bekannte er sich am Bezirksgericht schuldig: "Ich bin bereit das diversionell zu erledigen. Ich würde 800 Euro bezahlen", sagte der Zweitangeklagte zu Richter Andreas Jakob. Bis 1. August muss das Geld überwiesen werden, eine Probezeit von einem Jahr wurde auferlegt. "Wenn Sie sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen, dann gibt's keine Vorstrafe", so der Richter.
Beharrliche Verfolgung
Ob der Pensionist die Frau tatsächlich und vorsätzlich angefahren hat, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Nur so viel, dass hier offenbar die Fronten schon verhärtet sind. Denn es gab bereits Anzeigen und Verfahren, wonach der 72-Jährige die Frau verfolge, auch wenn sie im eigenen Garten ist. Dafür wurde der Mann schon früher im Zweifel freigesprochen. Ob sich auch diesmal ein Freispruch ausgeht wird sich weisen, ein Lokalaugenschein vor Ort soll dies klären. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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