Vor 100 Jahren
Amtsblatt der BH Zwettl vom Donnerstag, 7. Juni 1923
Zur Hebung der landwirtschaftlichen Produktion! Beschaffung von Saatgut und Sämereien. Anlage von Futterbau-Demonstrationsfeldern und Saatgut-Vermehrungsstellen.
Mit Rücksicht darauf, daß die Beschaffung von einwandfreien Sämereien (Sommerweizen, Sommerroggen, Gerste, Hafer, Klee und Grassamen, sowie Erbsen, Wicken, Futterrüben, ...) für die einzelnen Landwirte mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, hat die n.-ö. Landes-Landwirtschaftskammer die Absicht, den Bezug dieser Sämereien zu vermitteln.
Die von der n.-ö. Landes-Landwirtschaftskammer vermittelten Sämereien werden von bester Qualität sein, da diese vor der Abgabe an die Landwirte von der Staatsanstalt für Pflanzenbau und Samenprüfung auf Keimfähigkeit und Reinheit und bei Kleesamen auch auf Seidefreiheit geprüft werden.
Die Beschaffung und Abgabe der Ware erfolgt direkt durch die n.-ö. Landes-Landwirtschaftskammer. Die Verteilung wird durch die Organisationen des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens (Lagerhäuser) besorgt.
Es empfiehlt sich, den voraussichtlichen Bedarf an obgenannten Sämereien beim zuständigen Bürgermeisteramte, woselbst Bestell-Listen aufliegen, anzumelden, damit die Beschaffung rechtzeitig in Angriff genommen und der Bedarf gedeckt werden kann.
Mit Rücksicht darauf, daß sich alljährlich im Frühjahr ein Mangel an Saathafer besonders geltend macht, wäre wegen der derzeit günstigen Haferbeschaffungsmöglichkeit der gesamte Bedarf an Hafer anzumelden, damit der Saathaferbedarf eingedeckt werden kann.
Die Genossenschaftsorganisation wird sich auf Grund der eingelangten Anmeldungen bemühen, die Sämereien bestens und preiswert zu beschaffen; ein fester Preis kann aber heute naturgemäß noch nicht bekannt gegeben werden, jedoch werden den Bestellern vor Zusendung der Sämereien die Preise und die Lieferungsbedingungen mitgeteilt werden.
Beigefügt wird, daß die Saatgutvermittlung von der n.-ö. Landes-Landwirtschaftskammer unentgeltlich, aber ohne Haftung und Risiko erfolgt.
Die Landes-Landwirtschaftskammer unterstützt auch im weitestgehenden Maße die Errichtung von Saatgut-Vermehrungsstellen und die Anlage von Futterbau-Demonstrationsfeldern. Diesbezüglich sind Anfragen umgehend an die zuständige Bezirksbauernkammer zu richten.
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