Fotowettbewerb „Mein Zwettl-Bild“ läuft noch bis 24. Februar
ZWETTL. Der Museumsverein Zwettl und die Stadtgemeinde Zwettl haben im Sommer 2012 den Fotowettbewerb „Mein Zwettl-Bild“ ins Leben gerufen. Die Teilnahme an diesem Bewerb ist noch bis 24. Februar 2013 möglich, auf die Gewinner warten attraktive Preise.
Fotografiert werden darf alles, was aus persönlicher Sicht als besonders typisch für die Stadtgemeinde Zwettl als Heimat und Lebensraum empfunden wird – ob eine Landschaft oder ein Porträt, ob eine Ortsansicht oder ein besonderer Anlass. Für die Wahl der Motive gibt es nur eine einzige Einschränkung: Die eingereichten Bilder müssen im Gemeindegebiet Zwettl entstanden sein.
Pro Teilnehmer(in) können bis zu drei Fotografien in analoger Form (Papierbilder, bevorzugt im Format zwischen 18 x 24 cm bis 20 x 30 cm) beim Kulturreferat der Stadtgemeinde Zwettl (Gartenstraße 3, 3910 Zwettl, Stichwort: „Fotowettbewerb Mein Zwettl-Bild“) schriftlich oder persönlich eingereicht werden. Wichtig bei der Einreichung sind Name, Adresse und Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse.
Zwettltaler als Krönung
Unter den eingereichten Arbeiten kürt eine Jury, die aus Mitgliedern des Fotoklubs Horn sowie aus Werner Fröhlich (Museumsverein) und Stadtrat Johann Krapfenbauer (Kulturreferat) besteht, sowohl in der Kategorie „Erwachsene“ als auch in der Kategorie „Kinder und Jugendliche“ jeweils drei Preisträger. Diese erhalten in der Kategorie „Erwachsene“ Zwettltaler im Wert von 250,- Euro (1. Preis), 150,- Euro (2. Preis) bzw. 100,- Euro (3. Preis). Die Sieger in der Kategorie „Kinder und Jugendliche“ erhalten Zwettltaler im Wert von je 100,- Euro.
Aus allen eingereichten Arbeiten wird eine Fotoausstellung zusammengestellt, die im kommenden Jahr gezeigt werden soll. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Bilder unter Angabe des jeweiligen Fotografennamens von der Stadtgemeinde bzw. vom Museumsverein Zwettl für mögliche Veröffentlichungszwecke (Ausstellung, Gemeindehomepage, Gemeindenachrichten) honorarfrei genutzt werden dürfen. Die Gewinner werden schriftlich verständigt.
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