COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Nur unaufschiebbare behördliche Wege zulässig
ZWETTL. Aufgrund der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sind nur unaufschiebbare behördliche Wege zulässig.
Ab 25. Jänner 2021 sind dabei folgende Abstands- und Hygienebestimmungen einzuhalten:
- zwischen Personen muss ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden,
- Besucher sowie Bedienstete müssen FFP2-Schutzmaske tragen.
Für solche unaufschiebbaren behördlichen Angelegenheiten sind Vorsprachen im Stadtamt Zwettl
bis vorläufig 7. Februar 2021 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr weiterhin möglich – nach telefonsicher Anmeldung (derzeit Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 13 bis 15.30 Uhr).
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