Landesgericht Krems
Ohne Führerschein aber mit Gips-Hand Unfall gebaut
Der 18-jährige Lehrling musste sich am Kremser Landesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung und unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges verantworten – und das kam so:
In der Nacht vom dritten auf den vierten Februar 2023 war der Beschuldigte mit Freunden unterwegs und wurde gegen Mitternacht von diesen heim nach Ybbs-Persenbeug gebracht.
Auto des Schwagers
Gegen fünf Uhr Früh stach den Lehrling der Hafer. Er schnappte sich die Schlüssel des VWs seines Schwagers und fuhr mit diesem aus Jux durch die Gegend – ohne Führerschein aber mit Gips-Hand.
Über Mittellinie
Im Gemeindegebiet von Gutenbrunn kam der „Schwarzfahrer“ bei winterlichen Fahrverhältnissen in einer Kurve über die Mittellinie und touchierte den Pkw eines 45-Jährigen aus dem Bezirk, der gerade am Heimweg von der Nachtschicht war. Der 45-Jährige erlitt Verletzungen des Brustkorbs und des Handgelenks.
Zu schnell
Das Opfer gab an, dass es schon gesehen habe, dass der Pkw zu schnell in die Kurve fahre. Es habe noch gebremst, konnte den Zusammenstoß jedoch nicht mehr verhindern. Der Beschuldigte entschuldigte sich beim 45-Jährigen. Es tue ihm leid.
Die Richterin verurteilte den bisher unbescholtenen jungen Mann zu sechs Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährung. Die geforderten 10.000 Euro Teilschmerzensgeld verwies sie auf den Zivilrechtsweg. Der Schaden am Pkw ist inzwischen beglichen. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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