Landesgericht Krems
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
Dieses Sprichwort musste ein 33-Jähriger aus dem Bezirk am Kremser Landesgericht schmerzlich zur Kenntnis nehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm schweren Betrug vorgeworfen. Der Mann soll seit zumindest Dezember 2019 über längere Zeit Sozialleistungen in der Höhe von 6572 Euro vom AMS bezogen haben, obwohl er über meldepflichtige Nebeneinkünfte verfügte.
Kaum etwas geblieben
Der Beschuldigte zeigte sich geständig. Er habe einen Werkvertrag als Zeitungszusteller gehabt, jedoch seien ihm von 1000 Euro monatlich nur 200 bis 300 Euro geblieben, der Rest sei für Benzin und anderes draufgegangen. Er habe nicht gewusst, dass er dies hätte melden müssen.
16 Monate bedingt
Doch, meinte der Richter abschließend, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Er brummte dem einschlägig vorbestraften Mann 16 Monate bedingte Haft mit dreijähriger Bewährung sowie die Kosten des Verfahrens auf. Zudem stellte er ihm für die Dauer der Probezeit einen Bewährungshelfer zur Seite. „Den brauchen Sie, denn ich habe das Gefühl, Sie haben Ihr Leben nicht im Griff“, meinte Herr Rat zum Abschluss. Das Urteil ist rechtskräftig, die Schulden beim AMS stottert der 33-Jährige in Raten ab. -Kurt Berger
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