Verbesserte Rahmenbedingungen für Freiwilligen-Einsätze
ÖSTERREICH. Ab 1. September haben Freiwillige Einsatzkräfte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie im Einvernehmen mit dem Dienstnehmer bei Großschadensereignissen im Einsatz stehen. Umgekehrt erhalten Unternehmer, die in ihren Betrieben ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigen, und diese bei Großschadensereignissen freistellen, eine Vergütung aus dem Katastrophenfonds. Diese „Einsatzprämie“ beträgt 200 Euro pro Tag und gebührt, wenn ein Unternehmer einen Arbeitnehmer vom Dienst freistellt und das Entgelt fortzahlt. Bezirksparteiobmann der FPÖ Zwettl und Nationalratsabgeordneter Alois Kainz feiert diesen Beschluss als Erfolg: „Freiwillige Helfer leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserer Gesellschaft. Mit dieser Regelung werden nicht nur die Einsatzkräfte unterstützt, sondern auch die Unternehmer. Den freiwilligen Einsatzkräften, welche nicht nur Retten und Helfen, sondern mit ihrem Einsatz auch teils ihr Leben riskieren gehört ein großes Danke und unsere Anerkennung ausgesprochen.“
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