Betrüger und Hehler nicht rechtskräftig verurteilt
Am Landesgericht Krems wurde am Montag, 20. Juni, vor Dr. Wittmann verhandelt.
ZWETTL/KREMS. Von August 2014 bis Februar 2015 sollen sich zwei Personen unter dem Vorwand ein zahlungsfähiger und zahlungswilliger Vertragspartner zu sein, um über 32.000 Euro bereichtert haben. Sie sollen sich Waren auf Lieferschein ohne zu bezahlen aushändigen haben lassen. Außerdem sollen sie in der Absicht gehandelt haben, sich durch die Begehung von teilweise auch schweren Betrugshandlungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.
Zu diesem Sachverhalt fand am Montag, 20. Juni 2016, am Landesgericht Krems unter dem Vorsitz von Dr. Wittmann die Verhandlung vor einem Schöffen- und Geschworenengericht statt. Der vermeintliche Betrüger wurde zu neun Monaten, und der Hehler zu sieben Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Beide Seiten legten umgehend Berufung ein, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.
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