Tierquälerei: Richterin nimmt Betrieb unter die Lupe
Verhandlungsfortsetzung endete mit Lokalaugenschein – das Urteil ergeht schriftlich.
KIRCHSCHLAG (bs). In jenem Fall der von der Amtstierärztin angezeigten Tierquälerei ging die Verhandlung vergangenen Donnerstag, 17. Mai 2018, in die nächste Runde. Einem Landwirten werden demnach die Vernachlässigung durch Futterentzug und nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Stallarbeiten, grobe Fahrlässigkeiten seinen Rindern gegenüber nachgesagt.
Tiere verendet
Dieser Umstand ist den Behörden seit dem Juni des Vorjahres bekannt. Seitdem sollen auch mehrere Rinder verendet sein. Im Verfahren hatte der Beschuldigte auf alle Fragen der Richterin eine Antwort. Demnach sei eine grobe Verschmutzung im Vorjahr durch einen Wasserschaden entstanden, oder die Tiere deshalb so abgemagert, da es sich um eine Mager-Rasse handeln soll.
Dies bestätigte zwar auch der veterinärmedizinische Amtssachverständige vor Ort, stellte jedoch unmissverständlich fest, dass der aktuelle Zustand der Tiere keineswegs normal sein. Schlacht-Protokolle der Amtstierärztin belegten außerdem, dass die Rinder, die zum Fleischer kamen, die schlechtestmögliche Fleischqualität und den schlechtestmöglichen Zustand aufgewiesen hätten.
Lokalaugenschein durchgeführt
Ein nach der Verhandlung durchgeführter Lokalaugenschein stellte der Richterin sowie dem Sachverständigen die Lage der Rinder zur Schau. Demnach waren die Tiere der angesprochenen Rasse, auch für den Laien ersichtlich, sehr abgemagert.
Das Urteil ergeht schriftlich und wird bis Mitte Juni erwartet.
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