Von Bocksdorf bis Eltendorf: Nächtliche Lkw rauben den Schlaf
Den Bewohnern und Gemeindeverantwortlichen im Zickental und im Hoppachbachtal reicht es langsam. Der Unmut über den zunehmenden nächtlichen Lkw-Verkehr wächst.
Die vier Gemeinderäte von Bocksdorf, Heugraben, Kukmirn und Eltendorf werden daher demnächst Resolutionen an ihre Bezirkshauptmannschaften verfassen, in denen eine Ausweitung des geltenden Lkw-Nachtfahrverbots und häufigere Kontrollen durch die Polizei verlangt werden.
Auf der Landesstraße
Laut geltender Gesetzeslage dürfen Lastwagen über 7,5 Tonnen von 22.00 bis 5.00 Uhr zwar gar nicht fahren, viele tun es aber trotzdem. Sie benutzen die Landesstraße L 108 von Bocksdorf über Heugraben, Eisenhüttl, Kukmirn, Zahling und Eltendorf, um vom Stremtal direkt ins Lafnitztal zu kommen.
Mautflüchtlinge
"Es dürfte sich in erster Linie um Mautflüchtlinge handeln", vermutet der Heugrabler Bürgermeister Josef Bauer. Lkw unterliegen nämlich einer kilometerabhängigen Autobahnmaut. Wer etwa in Pinkafeld von der Südautobahn abbiegt, dann weiter über Bundes- und Landesstraßen fährt und bei Fürstenfeld wieder auf die A2 fährt, erspart sich rund 60 Kilometer Autobahn.
"Manche Lkw rauschen in der Nacht durchs Ortsgebiet, dass es sagenhaft ist", erzählt der Eltendorfer Bürgermeister Josef Pfeiffer. Laut Anrainerbeschwerden lebt der Lkw-Verkehr auf der L 108 vor allem ab etwa 3.00 Uhr stark auf.
Gemeinden wollen Petitionen beschließen
Die geplanten Petitionen der vier Gemeinden haben zwei Forderungen zum Inhalt: die Ausdehnung des Lkw-Nachtfahrverbots auf bis 6.00 Uhr und verstärkte Überwachungen durch die Polizei. "Diese Vorgangsweise haben wir mit dem zuständigen Landesrat Helmut Bieler besprochen", berichtet der Bocksdorfer Bürgermeister Adolf Schabhüttl.
"Wenn wir Hinweise auf die Verletzung des Nachtfahrverbots und einen entsprechenden Kontrollauftrag bekommen, schauen wir uns das Thema natürlich an", sagt der Güssinger Bezirkspolizeikommandant Ewald Dragosits.
Was das Gesetz sagt
Seit 1. Jänner 1995 gilt § 42 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung. Demnach ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Österreich verboten.
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