Leser schreiben: Leider kein Bundeskanzergehalt!
Leserbrief von OBR DI Reinhard Fink zur derzeitigen öffentlichen Berichterstattung.
Ich habe mir in 30 Jahren erfolgreicher Arbeit für die Stadtwerke nichts zu Schulden kommen lassen. Alle Aktivitäten in allen Firmen, wie auch mein Gehalt, wurden im Gemeinderat und Aufsichtsrat einstimmig beschlossen. Zusätzlich wurde meine Arbeit jährlich vom Wirtschaftsprüfer geprüft, ich wurde jährlich entlastet und bestätigt. Sogar Sonderprüfungen haben meine Arbeit und mein Einkommen als korrekt bestätigt.
Die in der Presse veröffentlichte angebliche Höhe meines Bruttogehaltes entspricht nicht der Wahrheit und hat nichts mit meinem tatsächlichen Bruttogehalt und schon gar nichts mit meinem Nettogehalt zu tun. Es gibt mit Sicherheit einige Personen im Nahebereich der Gemeinde mit Einkommenshöhen wie ein Bundeskanzler, nur ich gehöre nicht dazu! Eine Offenlegung sämtlicher gemeindenaher Einkommen wäre daher wünschenswert.
Die Höhe meines Beamtengehaltes entspricht derjenigen vieler vergleichbarer Beamter im vergleichbaren Alter, ist gesetzlich geregelt und öffentlich einsehbar. Das Beamtengehalt ist mein Haupteinkommen, ich beziehe es für die Leitung der hoheitlichen Gemeindebetriebe. Die Gemeindeprüfung hat dies auch anstandslos akzeptziert.
Für die sieben neu gegründeten Gesellschaften inklusive Ökopark beziehe ich als privat haftender Geschäftsführer nur eine einmal jährlich anfallende erfolgsabhängige Prämie in marktüblicher Höhe. Diese wird nicht von der Gemeinde bezahlt, sondern von den Gesellschaften am freien Markt erwirtschaftet. Die Geschäftsführungen habe ich ehemals auf Wunsch der Gemeinde übernommen.
Die Gemeinde und die Gebührenzahler hatten auf Grund meiner Geschäftsführungen nachweislich wesentliche finanzielle Vorteile: Durch die direkte Kostenreduktion bei den Gebührenbetrieben - durch die neu geschaffenen Werte in Millionenhöhe, die jetzt die Sanierung der Gemeinde überhaupt erst möglich machen - und durch die vielen neu geschaffenen Arbeitsplätze für Hartberg.
OBR DI Fink
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