Rumer Beschwerde scheitert vor Bundesverwaltungsgericht: Keine UVP-Pflicht!
TIROL/BEZIRK. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Rum abgewiesen und die Feststellung der Landesbehörde bestätigt, wonach für die Realisierung des Hochwasserschutzes im Unterinntal zwischen Innsbruck/Rum und Angath kein Großverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) notwendig ist. Bei der Verwirklichung des Hochwasserschutzes sei nicht mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen, so das Bundesverwaltungsgericht.
„Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt den eingeschlagenen Weg und gibt dem Projekt noch mehr Rechtssicherheit“, sieht der zuständige LHStv Josef Geisler im Spruch des Höchstgerichtes einen wertvollen Beitrag. Der Hochwasserschutz im Unterinntal werde deshalb in detaillierten Einzelverfahren nach dem Wasserrecht, nach dem Naturschutz- und dem Forstrecht verhandelt. Im wasserrechtlichen Verfahren haben vor allem auch die betroffenen GrundeigentümerInnen Parteistellung. Jedes einzelne Vorbringen wird im Detail geprüft.
Derzeit laufen die Planungen für das Untere Unterinntal von Brixlegg bis Angath und das Mittlere Unterinntal von Pill bis Reith im Alpbachtal. Für den Abschnitt zwischen Innsbruck/Rum und Terfens gibt es derzeit keine vertiefenden Planungen. Im Unterinntal sind 360 Hektar Siedlungs- und Gewerbegebiete hochwassergefährdet und deshalb im Gefahrenzonenplan als Gelbe oder Rote Zone ausgewiesen. In den gefährdeten Gebieten stehen 4.400 Wohnhäuser und Betriebsgebäude.
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