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Kufstein schielt auf Wörgler Videoüberwachung

In einem Antrag fordert die FPÖ eine Prüfung, um festzustellen, ob die Stadt in Kufstein gewisse Orte mit Video überwachen kann.  | Foto: Pixabay (Symbolfoto)
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  • In einem Antrag fordert die FPÖ eine Prüfung, um festzustellen, ob die Stadt in Kufstein gewisse Orte mit Video überwachen kann.
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FPÖ Kufstein bringt Antrag für Videoüberwachung in der Stadt Kufstein ein – als Vorbild dient Wörgl, wo eine Umsetzung bereits gestartet wurde.

KUFSTEIN. "Big Brother is watching you" – das könnte auch bald das Motto in Kufstein sein. Seit Jänner dieses Jahres sind in der Stadt Wörgl Sicherheitskameras im Einsatz. Diese Hightech-Videokameras sollen von nun an im städtischen Raum für mehr Sicherheit sorgen.

Antrag zur Überwachung eingebracht

Auch die Stadt Kufstein liebäugelt mit solchen Maßnahmen, wenn vorerst auch nur in der Theorie. Thema wurde die Videoüberwachung durch einen Antrag in der jüngsten Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, den 6. März, eingebracht von GR Christofer Ranzmaier (FPÖ Kufstein). Das subjektive Sicherheitsgefühl in der Stadt entspreche nicht mehr dem, was sich viele Bürger und insbesondere Bürgerinnen erwarten würden, so Ranzmaier. "Vielfach hört man nämlich den Satz: 'Ich traue mich am Abend nicht mehr alleine hinaus'", so der Gemeinderat.

GR Christofer Ranzmaier (FPÖ Kufstein) legte einen Antrag zum Thema Videoüberwachung in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor.  | Foto: Barbara Fluckinger
  • GR Christofer Ranzmaier (FPÖ Kufstein) legte einen Antrag zum Thema Videoüberwachung in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor.
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Möglichkeiten nutzen

Dabei hat Kufstein in der Vergangenheit bereits Initiativen für mehr Sicherheit in der Stadt vorangetrieben, wie etwa Alarmschlüssel-Anhänger, die im Rathaus abgeholt werden können, oder Taxi-Gutscheine in der dunklen Jahreszeit. Ranzmaier legte nun aber den Vorschlag einer Videoüberwachung auf den Tisch. "Ich glaube schon, dass wir die Möglichkeiten der Zeit nutzen sollten, um alle Schritte, die nur irgendwie technisch und rechtlich möglich sind, als Stadtgemeinde in die Wege zu leiten", argumentiert Ranzmaier.

Nach Wörgl erneute Prüfung

Demnach soll geprüft werden, ob heikle Plätze in der Stadt gesichert und mit Video überwacht werden können. Damit könne man, so Ranzmaier, einerseits "präventiv tätig sein" und andererseits der Polizei mit Kameraaufnahmen bei Ermittlungen helfen. Dabei ist das Thema oder der Wunsch nach Videoüberwachung in Kufstein nicht komplett neu. Ins Rampenlicht gerückt ist die Möglichkeit nun erneut durch die Umsetzung in Wörgl, wo im Jänner 2024 die erste Kamera am Unteren Stadtplatz, im Bereich "Fussl", in Betrieb ging (die REGIONALMEDIEN KUFSTEIN berichteten)
Nach diesem erfolgreichen Start, will Ranzmaier nun wieder eine Initiative für Videoüberwachung in Kufstein erwirken – mit den Erfahrungen in Wörgl. Geprüft werden soll die Umsetzung laut dem Antrag in Zusammenarbeit mit dem städtischen Sicherheitsausschuss. Mögliche Hotspots für Kameras sollen nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Stadtgemeinde Wörgl und Zusammenarbeit mit der Exekutive definiert werden. 

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Rechtslage mit Fragezeichen

Bürgermeister Martin Krumschnabel betonte, dass er hinsichtlich der Videoüberwachung direkt nach der Umsetzung in Wörgl mit der Bezirkshauptmannschaft (BH) Kufstein Kontakt aufgenommen habe, um sich zu erkundigen, ob das nun rechtlich tatsächlich möglich sei. "Die können sich das nicht erklären, wo sich die Rechtslage hier so geändert haben soll", so Krumschnabel zum Thema Videoüberwachung in Wörgl. Der Sicherheitsausschuss solle dem aber noch einmal nachgehen, so der Stadtchef. 

Bgm. Martin Krumschnabel hat sich selbst nach dem Start der Videoüberwachung in Wörgl bei der BH Kufstein erkundigt. Diese könne sich "nicht erklären, wo sich die Rechtslage hier so geändert haben soll", so Krumschnabel.  | Foto: Barbara Fluckinger
  • Bgm. Martin Krumschnabel hat sich selbst nach dem Start der Videoüberwachung in Wörgl bei der BH Kufstein erkundigt. Diese könne sich "nicht erklären, wo sich die Rechtslage hier so geändert haben soll", so Krumschnabel.
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Überwachung laut Gemeindebund möglich

Wenn sich eine Gemeinde an die rechtlichen Vorgaben hält, kann eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum gesetzlich grundsätzlich durchgesetzt werden, betont der Österreichische Gemeindebund in einem seiner Beiträge zur Rechtslage. Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darf die Überwachung zeitlich und örtlich nur in unbedingt notwendigem Ausmaß erfolgen, wobei die Überwachung gekennzeichnet werden muss, wie beispielsweise mit Hinweisschildern. Ein Schlüsselfaktor ist auch, dass die Aufzeichnungen der Videokameras spätestens nach 72 Stunden wieder gelöscht werden. Ausgewertet dürfen die Aufnahmen nur werden, wenn etwas passiert ist (wie beispielsweise eine Beschädigung). 
Nichtsdestotrotz muss eine Gemeinde prüfen, ob eine Videoüberwachung zulässig ist und muss (bei Überwachung im öffentlichen Raum) eine sogenannte "Datenschutz-Folgenabschätzung" durchführen. Und genau hier dürfte der Teufel im Detail stecken. Dabei geht es nämlich auch um Risiken für Rechte und Freiheiten von (gefilmten) Personen. Es dürfen also beispielsweise dadurch keine Mitarbeiter überwacht werden. Der Schutz von personenbezogenen Daten muss jedenfalls sichergestellt werden. 

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