Wehr zu Forst-Auslagerung: "Gemeinderat ist handlungsunfähig"
Aufsichtsbeschwerde wegen Verkauf der Forstabteilung an gemeindeeigene Stadtwerke GmbH
KUFSTEIN (nos). Wie schon im Budgetgemeinderat am 16. Dezember der Vorjahres angekündigt, reichte SPÖ-Gemeinderat Robert Wehr wegen der Auslagerung der städtischen Fortsabteilung nun Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht des Landes ein.
In einem Schreiben an die Stadtgemeinde und die Bezirkshauptmannschaft Kufstein, das zeitgleich auch an die Medien erging, hält Wehr fest, dass bei der Auslagerung der gemeindeeigenen Forst- und Güterverwaltung auch die Bewirtschaftung des gesamten Waldbestandes der Stadtgemeinde durch die (gemeindeeigene) Stadtwerke Kufstein GmbH beschlossen wurde. Es gehe, wie Wehr meint, "nicht vorrangig um die Bewirtschaftung", sondern um die "100%ige Einflussnahme der Wasserversorgung". Die Einarbeitung des Erlöses von 1,2 Millionen Euro durch den Verkauf des Grundstücks "Forstbauhof" ins Stadtbudget, sei "durch keine Beschlüsse zu diesem Zeitpunkt legitimiert" gewesen, "weder Aufsichtsrat, noch Generalversammlung wurden in Kenntnis gesetzt", schreibt Wehr. Er geht weiters davon aus, dass bei eines Auslagerung des Forstes eine Trennung des Aufsichtsgebietes vorgenommen werden müsste, was er für "fragwürdig" und "nicht im Sinne der Bevölkerung als Eigentümer" hält. Am 12. Dezember sei ein solches Ansuchen an das Land Tirol übermittelt worden, ein Ergebnis war vier Tage später bei der Beschlussfassung im Gemeinderat nicht vorhanden.
Gemeinderat als Generalversammlung hebelt Gemeinderat als Bürgervertretung aus?
Wehr sieht die "Gefahr", dass die Stadtwerke nach der Übernahme weitere Liegenschaften der Forst- und Güterverwaltung verkaufen müssten, "um die Kriterien einer GmbH zu erfüllen". Er glaubt, dass dadurch die Generalversammlung, also der Gemeinderat der Stadt, gezwungen sein könnte, einem solchen Verkauf zuzustimmen. Die Generalversammlung würde nicht gegen die Empfehlung des Aufsichtsrates bezüglich der Geschäftstätigkeit entscheiden, da dies "möglicherweise schädigend für die Stadtwerke im Sinne der Geschäftsgebahrung" sein könnte. "Der Gemeinderat der Stadt Kufstein ist somit handlungsunfähig", stellt Wehr fest.
Im Budget falsch dargestellt?
"Die Auslagerung (...) sieht auch laut Vertrag eine Pachtzinseinhebung erst vor, wenn positiv bilanziert werden kann. Um diese Klausel einbauen zu können, wurden im Vorfeld über Jahre jegliche Einnahmen der Forst- und Güterverwaltung (Grundverkäufe, Wasserabgabe, etc.) nicht auf der Haushaltsstelle Forst- und Güterverwaltung gebucht", meint Wehr. Er glaubt, dass damit die Abteilung als "budgetäre Belastung" dargestellt werden sollte, um für den Verkauf argumentieren zu können: "Eine korrekte Budgetierung würde ein anderes Bild der Haushaltsstelle ergeben."
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