HEIZKOSTEN SPAREN
Der Sommer neigt sich dem Ende zu und somit ist es ein guter Zeitpunkt sich vorsorglich schon jetzt mit dem Thema Heikosten zu beschäftigen.
In diesem Zusammenhang gebe ich Ihnen hier die wichtigsten Tipps:
1. Legen Sie sich Ölvorräte zu!
Generell ist man gegen die hohen Preisen nahezu sämtlicher Energielieferanten machtlos.
2. Nehmen Sie Ihr persönliches Heizverhalten genau unter die Lupe!
Hier ist mit Sicherheit einiges an Einsparungspotenzial zu finden.
Ganz wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass die Wohnung regelmäßig gelüftet wird, dies indem man auf zehn Minuten das Fenster komplett öffnet, um so einen optimalen Luftaustausch zu erzielen. Jedenfalls ist ein Kippen der Fenster, dies über Stunden, nicht anzuraten, da damit auch die Wände auskühlen und eine größere Heizleistung notwendig wird.
Auch sollte unabhängig von der Heizung, die Dichtheit der Fenster und Türen überprüft werden. Dies ist leicht zu überprüfen, indem man die Innenseite der inneren Fensterflügel in den unteren Kanten kontrolliert; wenn eben dort die Farbe respektive der Lack abgebröckelt ist, ist das ein deutliches Zeichen für Schwitzwasser und kann man darauf schließen, dass die Fenster undicht sind. Hier sollte man die Reparatur der Fensterflügel durchführen, wobei anzumerken ist, dass die Reparaturkosten der Außenflügel grundsätzlich Hauseigentümersache ist, die Reparaturkosten der Innenflügel im Bereich der Mieter liegt.
Es empfiehlt sich, eine Dichtung anzubringen, abzuraten ist aber von einer aufgeklebten Dichtung. Hier sollte eine professionelle, von einem Tischler eingefräste Dichtung gesetzt werden.
3. Einmal jährlich warten!
Sollten Sie eine Gasetagenheizung haben, ist es jedenfalls notwendig diese jährlich warten zu lassen. Sie erkennen einen Handlungsbedarf, wenn Sie sich im eingeschalteten Zustand die Flammen besehen: sind diese gelb, ist dies ein klares Zeichen dafür, dass die Therme dringend gewartet gehört. Neben der jährlichen Wartung ist auch gesetzlich, die so genannte Abgas- bzw. Emissionsmessung, vorgeschrieben. Diese muss in einem Zeitraum von max. fünf Jahren, bei größeren Thermen von max. zwei Jahren durchgeführt werden.
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