Wohnungssuche - aber richtig!
Teil 2
Sollte nun das „Traumobjekt“ gefunden worden sein, ist es sinnvoll, auch das Haus etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.
So ist, so vorhanden, der Lift zu kontrollieren. Ab dem Jahr 2006 gelten neue Verordnungen, es sollten ab diesem Zeitpunkt die Aufzugsanlagen mit Notrufanlagen etc. ausgestattet sein. Hierzu sollte kontrolliert werden, ob diese neuen Anforderungen bereits vorhanden sind.
Ebenso ist bei der Auswahl der richtigen Wohnung durchaus nachzufragen, ob sich in der Liegenschaft ein klassischer Hausbesorger befindet.
Nachdem sich einerseits die Möglichkeit bietet, diesen auszufragen (Hausbesorger wissen zumeist über allfällige interne Schwierigkeiten sehr genau Bescheid), wäre auch zumindest die Frage anzudenken, ob der Hauswart in die wohlverdiente Pension geht und es zu Abfertigungszahlungen etc. kommen könnte.
Kraft Gesetz ergibt sich die Spezialität, dass, wer zum Rechnungslegungszeitpunkt der Legung der Betriebskostenabrechnung Mieter ist, grundsätzlich für all diese Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung aufzukommen hat.
In diesem Fall könnte es durchaus sein, dass man hier einen nicht unbeachtlichen Teil an einer Betriebskostennachzahlung, dies resultierend aus der Abfertigung für den Hausbesorger, nachbezahlt, und man möglicherweise den Hausbesorger nie zu Gesicht bekommen hat.
Diese oben angeführten Informationen, das Mietobjekt betreffend, sollen den Wohnungsinteressenten nicht davon abbringen, gegenständliche Wohnung auch anzumieten.
Es ist lediglich festzuhalten, dass diese Dinge beachtet werden sollten, um vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein.
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