26-Jähriger aus Bezirk Amstetten erpresst 107 Frauen mit Nacktfotos

- Foto: Probst
- hochgeladen von Thomas Leitsberger
BEZIRK AMSTETTEN. Auf diversen Social-Media-Plattformen suchte ein 26-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten eigentlich eine Freundin, seine Vorgehensweise traf jedoch nicht den Geschmack der Damen und brachte den einschlägig vorbestraften Mann abermals vor Gericht.
Frauen schicken Nacktfotos
Der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Fischer warf dem Beschuldigten geschlechtliche Nötigung und Nötigung zwischen Mai 2015 und Ende 2017 in insgesamt 107 Fällen vor. Er habe zu den Frauen Kontakt aufgenommen und sei rasch auf seine Bedürfnisse zu sprechen gekommen, indem er sie um Nacktfotos bat. Schien die jeweilige Quelle zu versiegen, drohte er seinen Opfern, die heiklen Bilder teilweise sogar mit den Telefonnummern der Frauen im Internet zu veröffentlichen, sollten sie seinen Forderungen nicht nachkommen.
Fotos waren nicht genug
In 35 Fällen habe er sich mit weiteren Nacktfotos zufrieden gegeben, von den anderen Chat-Partnerinnen verlangte er Videos mit geschlechtlichen Handlungen. Die Mehrheit der Frauen brach daraufhin den Kontakt ab, einige kamen seinen Wünschen aus Angst vor Veröffentlichung ihrer Nacktfotos womöglich noch mit Telefonnummer nach.
"Mir war langweilig"
„Ich hab's gesagt, aber ich hätt' es nie gemacht“, erklärte der Beschuldigte. „Es war eigentlich Schwachsinn. Ich war arbeitslos und mir war langweilig“, begründete er. Erst, als er in Untersuchungshaft landete, habe er eingesehen, dass es falsch war.
Ein weiterer Prozess
An seinem ersten Prozess, wo es um pornografische Darstellung Minderjähriger und ebenfalls geschlechtliche Nötigung ging, habe er nicht teilgenommen. Die schriftliche Ausfertigung des Urteils (zwei Monate Bewährungsstrafe) habe er, ohne sie zu lesen, vernichtet. „Er hat es offenbar völlig ignoriert“, meinte Fischer, der den Widerruf der bedingten Strafe forderte, zumal der Angeklagte noch während der Probezeit ungeniert weitergemacht habe.
Zwei Jahre unbedingt
Verteidigerin Maria Strohmayer wies in ihrem Plädoyer vor allem auf das Geständnis ihres Mandanten hin. Er sei bereits mehr als sieben Monate in U-Haft, habe seit einiger Zeit eine Freundin und die Aussicht auf einen Arbeitsplatz. Ihrem Ansuchen um ein mildes Urteil kam der Schöffensenat jedoch bei weitem nicht nach. Wegen der überwiegenden Erschwerungsgründe erhielt der 26-Jährige eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zusätzlich wurden die offenen zwei Monate widerrufen. „Viel zu hoch!“, meinte Strohmayer und legte volle Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.



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