„Die Mountainbiker müssen auch mit Verstand fahren“

Intensiv wurde von Mag. Mario Gnesda informiert – und anschließend diskutiert. | Foto: Magistrat
  • Intensiv wurde von Mag. Mario Gnesda informiert – und anschließend diskutiert.
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Seit dem Jahr 2000 gibt es in Waidhofen diverse Mountainbike-Strecken, die sehr gerne und häufig benutzt werden. Im Zusammenhang mit dem tragischen Unfall Franz Kößls im Vorjahr haben sich aber nun große Unsicherheiten der Grundbesitzer ergeben. Viele stellen sich die Frage, welche Folgen ein solcher Mountainbike-Unfall nach sich ziehen kann.

Grundeigentümer verunsichert

Aus diesem Grund wurden vor Kurzem die betroffenen Grundeigentümer der Gebiete Hirschberg, Schnabelberg, Atschreith und Seeberg von der Stadt zu einer Besprechung eingeladen.
Christian Schneider beleuchtete kurz die juristische Seite und betonte, dass der Wegehalter nur bei grober Fahrlässigkeit, das heißt, bei außergewöhnlichen Sorglosigkeiten hafte, etwa dann, wenn an einer unübersichtlichen Stelle ein nichtgekennzeichneter Weidezaun ohne Vorwarnung über die Strecke errichtet wird.

Selbstverantwortung der Mountainbiker

Darüber hinaus bestehe für den Fall, dass der Grundbesitzer über keine Haftpflichtversicherung bzw. Rechtsschutzversicherung verfügt oder eine Unterdeckung gegeben ist, eine landesweit gültige Versicherung des Landes NÖ. Der für die Betreuung dieses Versicherungsvertrages zuständige Jurist der Fa. Vero, Mario Gnesda, schlug in die gleiche Kerbe. „Die Haftpflichtversicherung ist sehr weit gefasst und gerade bei Mountainbikern wird eine große Selbstverantwortung erwartet.“ Eine Haftung der Grundeigentümer bei einer unerlaubten Benützung eines Weges gäbe es grundsätzlich nicht.

Vorgeschriebene Nutzungszeiten

Diese Aussagen konnten allerdings die verständliche Verunsicherung und die Bedenken der Grundeigentümer nicht gänzlich beseitigen. Sie kreideten vor allem die Disziplinlosigkeit der Mountainbiker an. So hielten sich die Radfahrer nicht an die vereinbarten und vorgeschriebenen Nutzungszeiten, nutzten verbotene Wege, wozu sogar Räder einfach über Zäune gehoben würden, oder rasten viel zu schnell an unübersichtlichen Stellen vorbei. „Die Mountainbiker müssen auch mit Verstand fahren“, brachte es einer der Betroffenen auf den Punkt. Die Sorge ist groß, für die Disziplinlosigkeit der Radfahrer bezahlen zu müssen.

Respekt für das Eigentum anderer

Dieselben Probleme wurden auch bei einer Informationsveranstaltung der Landwirtschaftskammer im GH Kerschbaumer zum Thema „Freizeitnutzung ohne Grenzen“ angesprochen. Hier wurden nicht nur Mountainbiker, sondern auch Wanderer, Schwammerlsucher… in die Pflicht genommen. Als Kritikpunkt wurde vor allem angesprochen, dass der Respekt für das Eigentum anderer immer mehr verloren ginge. Auch wenn natürlich jeder das Recht auf Freizeit hat, muss man sich jedoch bewusst sein, wie man sich verhalten muss. Es ist nicht zielführend, wenn sich einige zerstörerisch verhalten und alle anderen dafür bezahlen müssen – und zwar in Form der Schließung der Mountainbike-Strecken.

Begutachtung der Strecken

Beide Diskussionen brachten schlussendlich keine Lösung mit sich. Seitens der Stadt wird nun überlegt, welche Maßnahmen gesetzt werden können, um die beliebten Mountainbike-Strecken zu erhalten. Einerseits wird die Begutachtung der einzelnen Strecken angedacht, um mit Markierungen auf allfällige Gefahrenstellen aufmerksam zu machen oder gegebenenfalls die Streckenführung zu ändern. Auch die Benützungszeiten sollen hinterfragt und diskutiert werden. Andererseits muss aber auch von den Mountainbikern selbst etwas getan werden, Bewusstseinsbildung ist das Gebot der Stunde. Hier sind die Fair-Play-Regeln ein großes Thema, die zu mehr Verantwortung und Rücksichtnahme führen sollen, da ansonsten der Bestand der Strecken gefährdet ist.

Die Biker-Fair-Play-Regeln lauten dabei wie folgt:

Wir befahren nur markierte Routen während der erlaubten Zeiten. Wir akzeptieren, dass viele Wege primär der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, verbunden mit entsprechenden Gefahren, dienen und respektieren – im eigenen Interesse – notwendige Sperren.
Wir halten die geltende Straßenverkehrsordnung ein und überholen Wanderer und Reiter nur im Schritttempo. Wir fahren insbesondere mit kontrollierter Geschwindigkeit, bremsbereit und auf halbe Sicht, besonders bei Kurven, weil jederzeit mit Hindernissen und Wanderern zu rechnen ist. Fahrbahnschäden, Steine, Äste, zwischengelagertes Holz, Weidevieh, Weideroste, Schranken, Traktor-Forstmaschinen, Fahrzeuge von Berechtigten sind Gefahren, auf die wir gefasst sein müssen.
Wir sind Gäste im Wald und benehmen uns wie Gäste, auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal. Wir nähern uns Weidevieh im Schritttempo. Dadurch vermeiden wir Flucht- und Panikreaktionen der Tiere. Wir schließen nach der Durchfahrt sämtliche Weidegatter.
Wir hinterlassen die Natur, wie wir sie gerne vorfinden würden – ohne Abfälle.
Radfahren abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten macht uns zu illegalen Bikern.

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