Gefährliche Sprühattacke: Aus "Spaß" Passanten mit Flüssigkeit verätzt

- Richter Markus Grünberger
- Foto: Probst
- hochgeladen von Thomas Leitsberger
Duo aus dem Bezirk besprühte Passanten mit ätzenden Reinigungsmitteln. Nun erhielten sie ihr Urteil.
BEZIRK. Zu teils schweren Augenverletzungen führte der „Spaß“ zweier Männer aus dem Bezirk Amstetten, die im April 2018 in Linz Passanten aus ihrem Auto heraus mit ätzenden Reinigungsmitteln besprühten. Während der 19-jährige Syrer darüber hinaus auch einen Einbruchsdiebstahl in einem Supermarkt im Bezirk Melk am Landesgericht St. Pölten zu verantworten hatte, legte Staatsanwalt Karl Wurzer dem zweiten „Spaßvogel“ auch zur Last, ungebremst auf zwei Beamte in einem Zivilstreifenwagen zugefahren zu sein.
„Ich war leicht angetrunken“, gestand der Beschuldigte, der mit dem BMW seines Schwagers, ohne dessen Erlaubnis, eine Spritztour durch den Bezirk unternahm. Ein Transporter sei irgendwie im Weg gestanden, den habe er touchiert und sei weitergefahren.
Flucht vor der Polizei
Als er ein Fahrzeug bemerkte, das ihn verfolgte, bekam er es mit der Angst. Er nahm an, dass es sich um eine Zivilstreife handle und befürchtete, den in Kürze erwarteten Führerschein nicht zu bekommen. Als das Zivilfahrzeug mit den Beamten quer vor ihm auf der Fahrbahn stand, fuhr er ungebremst weiter und zwang die Polizisten so, zurückzuschieben. Er setzte seine Flucht über die verschneite Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit fort und als ein Streifenwagen versuchte, ihn einzuengen, krachte der BMW zunächst in die seitliche Betonmauer, danach kollidierte er mit dem Polizeifahrzeug, wobei ein Schaden von rund 12.000 Euro, beim BMW mehr als 5.000 Euro entstand.
Gefährliche Sprühattacke
Man habe nicht damit gerechnet, dass die Reinigungsmittel Verletzungen hervorrufen, meinte er zur Sprühattacke im Einklang mit dem 19-jährigen Mittäter, der zum Einbruch im Supermarkt gestand, dass er mit seinem Komplizen noch während der Geschäftszeit ein Fenster öffnete.
Schmunzelnd gab er gegenüber Richter Markus Grünberger zu, dass unter den erbeuteten Rubbellosen auch welche mit Gewinn dabei waren. Mit Losen und Zigaretten im Gesamtwert von 2.700 Euro verließen sie im November das Geschäft in Laimbach am Ostrong, wobei der zweite Einbrecher auch für einen versuchten Ladendiebstahl verantwortlich zeichnete, bei dem es am Ausgang piepste, als er mit Markenshirts das Geschäft verlassen wollte. Die Verteidiger, Martin Brandstetter und Alexander Eisl, hoben vor allem die reumütigen Geständnisse der Angeklagten als Milderungsgründe hervor. Die Urteile – ein Jahr bedingt, zwei Jahre (davon 16 Monate bedingt) sowie 16 Monate bedingt – sind nur teilweise rechtskräftig.




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