Stalker-Prozess
Landwirt aus dem Bezirk fühlt sich verfolgt und bedroht

- Die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Thomas Leitsberger
Ein Landwirt aus dem Bezirk Amstetten fühlt sich seit Monaten von einem 59-Jährigen verfolgt und bedroht. Nun kam es zum Prozess in St. Pölten.
BEZIRK AMSTETTEN. Seit Jahren soll es zwischen einem 59-Jährigen und einem Landwirt im Bezirk Amstetten zu Unstimmigkeiten gekommen sein. 2020 fasste der 59-Jährige eine Vorstrafe wegen Sachbeschädigung aus, Ende November setzte es neuerlich eine Anzeige: Der Landwirt fühlte sich seit Monaten verfolgt und bedroht.
Landwirt fühlt sich verfolgt
Die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer hatte nun zu klären, wer in diesem Aussage gegen Aussage Prozess glaubwürdiger scheint. Stundenlang, und das oft täglich, stehe das Fahrzeug des 59-Jährigen etwa 250 Meter vom Anwesen des Landwirtes entfernt am Straßenrand. Der Beschuldigte bleibe im Wagen sitzen und beobachte den Landwirt. Er fahre auch häufig vorbei und verfolge ihn bei Schlägerungsarbeiten im Wald. Bestätigt wurde dieses Verhalten teilweise von der Mutter des Landwirts, die Aufzeichnungen zur Häufigkeit vorlegte, sowie durch einen benachbarten Freund. Die Behauptung des Landwirts, dass sich seine Freundin deshalb nicht mehr auf den Hof traue, konnte dieser nicht bestätigen, zumal er trotz häufig gemeinsam verbrachter Zeit von einer Freundin nichts bemerkt haben will.
Schlafstörungen: Schmerzensgeld gefordert
Zweimal im vergangenen Jahr habe der Angeklagte seinem Kontrahenten mit einer „Halsabschneidergeste“ gedroht. Schlafstörungen hätten es schließlich notwendig gemacht, sich einer Therapie zu unterziehen, wobei die Schmerzensgeldforderung von vorerst 100 Euro seitens des Beschuldigten nicht anerkannt wurde.
Das sagt de 59-Jährige zu den Anschuldigungen
Dieser fühlt sich in keiner Weise schuldig. Er habe den Landwirt nicht gestalkt. Seinen regelmäßigen Aufenthalt vor Ort erklärte er damit, dass er seit Jahren dort spazieren gehe. Früher habe er sich auch um das Anwesen seines Bruders, das an die Landwirtschaft grenzt, gekümmert.
„Sie hätten in diesem Gebiet doch viele Möglichkeiten in einen anderen Wald zu fahren“, meinte Wais-Pfeffer, zumal Polizeibeamte ihm dies auch schon nahegelegt hätten. „Offensichtlich machen Sie das immer noch“, ergänzte die Richterin aufgrund der Beobachtung eines Zeugen.
Für sie sei die Aussage des Landwirts doch wesentlich glaubwürdiger, begründete sie ihren Schuldspruch und verhängte eine Bewährungsstrafe in Höhe von sechs Monaten (nicht rechtskräftig). Das ließe sich sein Mandant sicher nicht gefallen, meinte Verteidiger Siegfried Gruber, der sofort Nichtigkeit und Berufung gegen das Urteil einlegte.


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