Ab 10. Juni fällt die Maskenpflicht im Freien, aber:
GGG bei Open Air-Veranstaltungen bleibt - und sorgt für Diskussionen

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BADEN. Seltsames "Setting" bei den ersten Open-Air-Rosenkonzerten vor der Orangerie in Baden. Am Sonntag waren Mamadou Dibate und Waidwerk mit einem tollen Konzert zu Gast, das durch den ganzen Doblhoffpark zu hören war. Die Zuhörer waren allerdings in zwei Gruppen geteilt: Jene, die auf einen (zugewiesenen) Sitzplatz direkt vor der Bühne wollten, mussten einen 3G-Nachweis erbringen und am Sitzplatz FFP2-Maske tragen. Rund um diesen Bereich war ein rotweißrotes Absperrband gespannt. Dahinter waren sozusagen die Stehplätze oder die Bankerl im öffentlichen Park. Dort musste niemand Maske tragen und auch keinen 3G-Nachweis erbringen.
Die Sinnhaftigkeit dieses Settings aus pandemischer Sicht erschloss sich nicht allzu vielen Leuten. Entsprechend gab es verärgerte Stimmen, und manche sprachen von einer "Spaltung der Gesellschaft". Seitens des Veranstalters, der Stadt Baden, verweist man auf die Vorgaben der Gesundheitsbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Baden.

Die Bezirkshauptmannschaft Baden teilt folgendes mit:

Bei anzeige- und bewilligungspflichten Zusammenkünften ist derzeit noch sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien eine Maske zu tragen.
Ab 10. Juni wird sich die Rechtslage dahingehend ändern, dass nur noch bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen ist. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen wird es keine Masken- und Abstandspflicht mehr geben.

Bei Zusammenkünften müssen die Teilnehmer weiterhin vor den Veranstaltungen einen 3-G-Nachweis vorweisen. Die Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen (mit zugewiesenen Sitzplätzen) beträgt im Innenbereich max. 1.500 Personen und im Außenbereich max. 3.000 Personen. Private Veranstaltungen, wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, sind weiterhin nicht als Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen zu verstehen. Die Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze beträgt im Innen- und Außenbereich 50 Personen. Der Mindestabstand wird auf einen Meter reduziert.

Die Rechtsgrundlage ist die COVID-19-Öffnungsverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Diese steht im Internet im Rechtsinformationssystem des Bundes unter folgendem Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011543&FassungVom=2021-06-10.

Geplant sind bei den Open Air-Rosenkonzerten noch tolle Veranstaltungen: am 11. Juni um 19 Uhr "BeilStein aus dem Keltenkalk" & "Celtica" sowie am 12. Juni um 19.30 Uhr "Klangblut" und am 13. Juni von 16 - 18 Uhr "KEOS". Alles vor der Orangerie im Doblhoffpark, bei freiem Eintritt, und dann schon mit gelockerten Regeln, also mindestens ohne Maskenpflicht am Sitzplatz im Freien. Der Zutritt zum Bühnenbereich (und damit zum engeren Veranstaltungsbereich) mit den Sitzplätzen ist aber vermutlich weiterhin nur mit 3G-Nachweisen möglich.

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