Leserbrief
Registrierung in der Gastro: Sicherheit oder Schikane?
Zur Umfrage der Woche in den Bezirksblättern / Baden 16/17 Juni Lokales Seite 7:
Die Weiterleitung der Gästedaten wurde von Verfassungs-Gerichtshof wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben.
hier der Link zum Erkenntnis des VfGH:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_573_2020_vom_10._Maerz_2021.pdf
Eine Kurzform / Auszüge im Anhang
Wenn die Gastronomie die Daten nicht weiter leiten darf, wozu dann erheben?
Das juristisch Bedenkliche:
Erst wenn eine Verordnung erlassen ist kann man dagegen klagen. Dann braucht es eine Zeit bis der Verfassungsgerichtshof sich der Sache annimmt.
Da die Verordnung zeitbegrenzt ist, kann der VfGH nur feststellen, dass einige Teile gesetzwidrig WAREN (also in der Vergangenheit).
Inzwischen wurden die gleichen gesetzwidrigen Verordnungs-Texte neu erlassen. Somit müßte das ganze Theater von vorne anfangen.
Da aber schon einmal als gesetzwidrig erkannt, ist es fraglich warum sich der VfGH erneut damit befassen soll.
Eine Lösung wäre, dass von VfGH als gesetzwidrig erkannte Textstellen von der Regierung / dem Verordnungserlasser (Ministerium) nicht neu verordnet werden dürfen. Oder zumindest vorher eine glaubhafte Begründung vorgelegt werden muss, welche geprüft werden muss bevor die Verordnung (Gesetz) in Kraft treten kann.
mit freundlichen Grüßen
Ing. Horst G. Enenkel, Kottingbrunn
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