Scheele erfreut über EU-Erkenntnis
LAbg. Karin Scheele zu Fischereiabkommen: „EuGH unterstützt Selbstbestimmungsrecht der Saharauis“
EU/ENZESFELD. Die österreichisch-saharauische Gesellschaft (ÖSG) bemüht sich seit Jahren um die Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen österreichischem und saharauischem Volk sowie um eine gerechte und dauerhafte Lösung des Westsaharakonfliktes, die das Selbstbestimmungsrecht der Saharauis respektiert.
Die Präsidentin der österreichisch-sahaurischen Gesellschaft, Karin Scheele aus Enzesfeld-Lindabrunn, begrüßt daher die aktuelle Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes im Zusammenhang mit dem Fischereiabkommen der EU mit Marokko. „Es ist nicht nur eine massive Unterstützung des Selbstbestimmungsrechtes der in der Westsahara lebenden Saharauis“, so LAbg. Karin Scheele, „sondern auch des internationalen Rechtes.“ Das Fischereiabkommen verbietet - so die Erkenntnis des EU-Gerichtshofes - Marokko den Fischfang und damit Ausübung von Hoheitsbefugnissen in der Westsahara.
Jahrelang hätte es schwammige Stellungnahmen der verschiedenen Rechtsdienste gegeben, so Scheele weiter: „Diese klaren Worte des EuGH, am 42. Geburtstag der demokratischen Arabischen Republik Sahara, sind daher besonders wohltuend für ein Volk, dessen Recht auf Selbstbestimmung seit Jahren derart missachtet wird.“
Nun seien die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsländer gefordert einerseits dieses Urteil konsequent umzusetzen und „andererseits - auch abseits dieses Etappensieges für Selbstbestimmung - an der Einhaltung der Menschenrechte und Lösung des Konflikts aktiv weiter zu arbeiten“, so Scheele abschließend.
„Das Selbstbestimmungsrecht der Westsahara wird seit Jahrzehnten mit Füßen getreten. Die UN Mission MINRUSO kann ihrer Aufgabe, ein Referendum durchzuführen, aktuell nicht nachkommen und beschränkt sich auf das Überwachen des Waffenstillstandes“, kritisiert auch NAbg. Petra Bayr, SP-Bereichssprecherin für globale Entwicklung, und will ds jährlich zu verlängernde MINURSO Mandat der UNO um die Menschenrechtsbeobachtung zu erweitern. „Es ist bekannt, dass die Menschenrechte in den besetzten Gebieten der Westsahara immer wieder missachtet werden. Dokumentiert MINURSO Verstöße, wäre dies ein erster Schritt, um wirksam gegen Menschenrechtsverletzungen aktiv werden zu können“; ist Bayr überzeugt.
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