Spielplatz-Streit: Angriff auf Jugend

- Rot und Blau fordern eine Alternativlösung für den Spielplatz Schwartzstraße.
- Foto: SPÖ Baden
- hochgeladen von Barbara Zedlacher
Der Spielplatz bis 24 in Baden ist Stein des Anstoßes: Anrainer klagen über Lärm.
BADEN. 2010 hat der Gemeinderat eine Änderung der Grünanlagenverordnung beschlossen und die Altersgrenze für die Benützung des Spielplatzes Schwartzstraße/Melkergasse auf 24 Jahre angehoben. Mittlerweile sorgt der Spielplatz für Unmut – bei den Anrainern und bei den Oppositionsparteien, die nun im nächsten Gemeinderat vier Dringlichkeitsanträge dazu einbringen werden. Rot-Blau fordert die Rücknahme der angehobenen Altersbegrenzung, neue Öffnungszeiten, eine alternative Möglichkeit für Jugendliche und Erwachsene, Sport zu betreiben, und eine Umzäunung des Spielplatzes. „Die Älteren verdrängen die Jüngeren vom Platz und die Anrainer leiden unter massiver Lärmbelästigung“, berichtet Sp-Stadtrat Markus Riedmayer. Die Anhebung der Altersgrenze habe zu massiven Problemen geführt, betont FP-GR Sonja Haberhauer.
Die Volkspartei übt scharfe Kritik am Vorgehen der Opposition: „SPÖ und FPÖ wollen offenbar, dass Kinder und Jugendliche möglichst von der Bildfläche verschwinden“, regt sich GR Herbert Cseko auf. Das Stadtbild habe sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert: „Heute ist vieles verbaut, daher müssen wir in der Stadt Plätze schaffen, wo sich Kinder und Jugendliche unterhalten und spielen können.“ Unterstützung bekommt Cseko von GR Alexander Blümel, selbst Familienvater und Bewohner des besagten Ortsteils Leesdorf: „Es gibt viele Städte, die uns drastisch vor Augen führen, welche Folgen es hat, wenn für junge Menschen kein Raum mehr zur Verfügung steht.“
2010 wurde (Diskussion um den Spielplatz Schwartzstraße) in der Grünanlagenverordnung festgehalten, dass Ballspiele auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen für Jugendliche bis 24 Jahre erlaubt sind. Zuvor gab es Probleme, weil Jugendliche über 18 immer wieder wegen Fußballspielens von Anrainern angezeigt wurden.
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