Initiativantrag gescheitert:
Stellungnahme der Bürgerinitiative Kleine Hageln

BAD VÖSLAU. Am Donnerstag, 21.03.2024 wurde der Initiativantrag der Bürgerinitiative Kleine Hageln mit 331 gültigen Unterschriften im Gemeinderat behandelt.

Die Bürgerinitiative übermittelte folgende Stellungnahme:

Wir bedanken uns bei allen Bürger:innen, die den Antrag und das Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt haben! Schon diese beachtliche Unterstützung des Antrages ist ein Erfolg für sich! Bürgerinitiativen sind ein wichtiges direkt-demokratisches Instrument und eine Möglichkeit, sich direkt an den Gemeinderat zu wenden.

Tina Steinmeyer durfte als Zustellungsbevollmächtigte des Antrages dabei sogar im Namen der Bürgerinitiative vor dem Gemeinderat sprechen und die Hintergründe zum Antrag vortragen. Nachzulesen untenstehend unter "Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Initiativantrag".

Trotz der starken Unterstützung der Bevölkerung wurde das Anliegen auf unabhängige Überprüfung zur Schaffung von Transparenz und zur Klärung offener Fragen mit einer knappen Mehrheit des Gemeinderates verhindert. Das ist natürlich schade. Wir bedanken uns an dieser Stelle aber bei allen Gemeinderatsmitgliedern der Grünen, ÖVP, FPÖ, NEOS und dem Gemeinderat der SPÖ, die unsere Sache unterstützten und mit ihren Wortmeldungen die Wichtigkeit unseres Anliegens betont haben.

Die Argumentation des Bürgermeisters, dass alles bereits umfassend von Land NÖ und der Volksanwaltschaft geprüft worden sei, können wir nicht folgen, wie von uns im Gemeinderat dargelegt wurde. Auch den Einwand, dass die Anwälte der Gemeinde für den Fall einer Überprüfung vor möglichen Schadenersatzforderungen gegenüber der Gemeinde gewarnt haben, können wir nicht nachvollziehen. Wenn alles rechtmäßig abgelaufen ist, sollte man keine Schadenersatzforderungen fürchten müssen.

Entgegen der Presseaussendung der Liste Flammer möchten wir festhalten, dass wir das Ergebnis der Volksanwaltschaft stets korrekt darstellen, nämlich dass ein Missstand festgestellt wurde, der saniert wurde (und somit die Umwidmung zulässig wurde). Seit mehreren Wochen sind auch alle vollständigen Unterlagen der Volksanwaltschaft auf unserer Homepage einzusehen. Wie bereits mehrfach betont, hat die Volksanwaltschaft bei weitem nicht alle der Punkte geprüft, die die Bürgerinitiative nun aufzeigt. Teilweise waren wichtige Informationen damals noch nicht einmal bekannt.

Soweit der Bürgermeister betont, „[a]ls Bürgermeister bin ich dem Gesetz und der obersten Behörde verpflichtet“, ist nochmals darauf hinzuweisen, dass das Gesetz über mehr als 20 Jahre lang die Grünlandwidmung gefordert hätte.

Zum Argument der Kosten: Als Teil der Überprüfung wurde unter anderem ein Gremium aus Gemeindevertretern, Bürgerinitiative und Grundstückseigentümer zur Aufarbeitung der Themen gefordert. Dafür würden kaum Kosten anfallen. Zu den Kosten für eine unabhängige Sachverständigenprüfung ist anzumerken: Die Gemeinde hat in dieser Sache wiederholt Spitzenanwälte herangezogen – die Kosten hierfür hätten womöglich schon einen beachtlichen Teil einer unabhängigen Überprüfung gedeckt. Für diese wären sie unseres Erachtens jedenfalls besser investiert gewesen.

Für uns und viele Bad Vöslauer Bürgerinnen und Bürger bleibt die Sache weiterhin ein wichtiges Anliegen. Wir werden die Themen jedenfalls weiter aufarbeiten und die Bevölkerung weiter informieren!

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