Finanz online: So geht's
NÖ. Steuererklärung am Computer, das ist nicht so schwer wie man vielleicht glaubt. Zunächst braucht man eine Zugangskennung. Die muss unter dem Punkt Online-Erstanmeldung auf der Startseite von FinanzOnline beantragt werden. Nach Abschicken des ausgefüllten Formulars wird per Post ein RSA-Brief zugesandt, der die Zugangsdaten zum Login beinhaltet. Achtung! Heben Sie die Zugangsdaten gut auf. Denn wenn man sich bereits zuvor einmal angemeldet hat, die Zugangskennung aber unauffindbar ist, muss diese erneut beantragt und wieder auf einen RSA-Brief gewartet werden.
Auswahl der Steuererklärung
In der oberen grauen Leiste wird unter “Eingaben” das Feld “Erklärungen” ausgewählt. Nach Auswahl der Art der Erklärung und dem Jahr, für das man die Erklärung abgeben möchte, kann mit der Eingabe der Daten begonnen werden.
Daten kontrollieren
Zunächst werden via Klick auf den Button “Anzeigen” die persönlichen Daten kontrolliert und gegebenenfalls geändert. Die einzelnen auszufüllenden Felder sind an sich selbsterklärend.
Unter "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen” geben Sie die Anzahl Ihrer Arbeitgeber bzw. der pensionsauszahlenden Stellen an.
Beachten Sie, dass es Arbeiten für internationale Organisationen gibt, für die keine Lohnsteuer abgezogen wird, beispielsweise wenn als Diplomat bei der UNO gearbeitet wird. Sollte solch ein Arbeitsverhältnis nicht vorliegen, ist das entsprechende Feld frei zu lassen.
Familiensituation
In der Folge müssen Sie angeben ob ein Alleinverdiener oder Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt wird, für wieviele Kinder Sie für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen haben, wieviel ihr Ehepartner verdiente oder ob Sie den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag beantragen.
Sonderausgaben
Sollten Sie mindestens drei Kinder haben, können Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenerhöhungsbetrag beantragen. Sonderausgaben sind etwa erhöhte Kosten für Weiterbildung, Arztkosten etc. Ebenso erhalten Sie Informationen, ob Ihre Ausgaben als Werbekosten oder als außergewöhnliche Belastungen gelten und ob Sie fürs Pendeln in die Arbeit Geld beantragen können.
Einige Berufsgruppen können auch ohne Nachweis von tatsächlichen Aufwendungen pauschalierte Werbekosten geltend machen.
Im Falle einer Behinderung können Sie noch zusätzliche Ausgaben geltend machen, etwa Taxikosten in der Höhe von bis zu 153 Euro monatlich (Rechnungen aufheben!).
Kinder
Sie müssen die Daten des Kindes angeben, nicht die Daten zur eigenen Person. Wenn es mehrere Kinder gibt, nicht ungeduldig werden, am Ende des Formular kann ein weiteres Kind erfasst werden. Der Kinderfreibetrag soll Familien steuerlich entlasten. Informieren Sie sich, ob Sie Anspruch haben. Ebenso können Sie Ausgaben für eine auswärtige Ausbildung des Kindes geltend machen.
In den weiteren Abschnitten wird auf spezielle Situationen eingegangen, etwa Behinderung des Kindes, zwischenstaatliche Abkommen (Etwa wenn Sie für die Arbeit das Land verlassen oder hier einpendeln) oder mögliche Doppelbesteuerung.
Summa summarum:
Finanz Online ist keine Hexerei, wenn man halbwegs mit dem Computer vertraut ist. Für das erste Mal sollten Sie sich aber schon einige Zeit reservieren. Eventuell ziehen Sie auch die Hilfe von Arbeiterkammer oder anderen Experten heran. Sie müssen die Erklärung auch nicht in einem erledigen. Sie können jederzeit fortsetzen. Abschicken sollten Sie die Steuererklärung aber erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie alle nötigen Daten richtig eingegeben haben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer unverbindlichen "Vorausberechnung".
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