NÖGKK informiert über Erntehelfer
Herbstzeit ist Erntezeit. Das bedeutet viel und harte Arbeit auf den heimischen Feldern. Zahlreiche Betriebe holen sich Unterstützung durch ausländische Erntehelfer. Was dabei zu beachten ist, erfährt man bei der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK).
Norbert Kreillechner, Service-Center-Leiter der NÖGKK in Baden: „Wer Erntehelfer aus Drittstaaten beschäftigen will, muss eine Bewilligung beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. Denn Erntehelfer sind laut Gesetz Fremde, die zur sichtvermerksfreien Ein-reise berechtigt sind und denen eine Beschäftigungsbewilligung von höchstens sechs Wochen erteilt wird.“ Aus Sicht der Sozialversicherung gelten derartige Erntehelfer als Dienstnehmer – sie sind kranken-, unfall- und arbeitslosenversichert, jedoch von der Pensionsversicherung ausgenommen.
Arbeitsmarktöffnung
„Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren gilt für Arbeitnehmer aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tsche-chien und Ungarn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit“, erklärt Kreillechner. Folglich ist für Erntehelfer aus diesen Ländern keine Bewilligung mehr notwendig. Diese müssen, wie österreichische Erntehelfer, entweder als landwirtschaftliche Hilfsarbeiter oder im gewerblichen Bereich als Arbeiter vollversichert werden.
Kreillechner: “Als pensionsversicherungsfreie Erntehelfer können lediglich Personen aus Kroatien (noch keine Arbeitnehmerfreizügigkeit) und Staatsangehörige von Drittstaaten angemeldet werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden.“ Neben einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS ist das Beschäftigungsausmaß entscheidend – dieses muss mindestens durchgehend 20 Wochenstunden betragen (fallweise bzw. tageweise Beschäftigte werden als landwirtschaftliche Hilfskräfte eingestuft). Außerdem muss das monatliche Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze – von heuer 425,70 € – liegen. Andernfalls ist der Erntehelfer als geringfügig Beschäftigter zur Unfallversicherung anzumelden und das AMS zu informieren.
Nähere Informationen:
NÖGKK-Dienstgeberhotline: 050899-7100
www.noedis.at
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