Maschendraht im Villenviertel
"Am Schauplatz Gericht" berichtete am 19. 4. vom Römerberg. Am Tag darauf haben wir den betroffenen Herrn S. dort besucht.
BADEN (mec). Der Römerberg - Villen mit weitläufigen, gepflegten Gärten, Weinberge und dazu eine atemberaubende Aussicht - eigentlich eine perfekte Idylle, doch nicht für Herrn S. und seine Nachbarn, das Ehepaar W., denn die Herrschaften liegen seit Jahren im Clinch.
Es geht dabei um 41 m² Wiese, eine Grundstücksgrenze die nach einer Neuvermessung plötzlich anders verläuft, einen Maschendrahtzaun auf einer Steinmauer und einen Parkplatz und noch vieles mehr. Herr S. ist mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit gegangen denn "als normaler Mensch glaubt man es kaum, was einem im Leben angetan werden kann." Dabei erhebt er auch Vorwürfe gegen die Stadtgemeinde Baden.
Anfänglich gutes Verhältnis
Angefangen hat alles mit einer Wiese - damals im Besitz einer Dame aus Wien - welches zwischen den Grundstücken der Nachbarn liegt und von ihnen gemeinsam gepflegt wurde. Damals herrschte noch ein gutes Verhältnis zwischen ihm und dem Ehepaar W., berichtet Herr S. Es sei ausgemacht gewesen, dass jeder Nachbar bei Gelegenheit die Hälfte der Wiese kaufen werde. Irgendwann hätte ihm Frau W. gestanden, dass sie und ihr Mann den Grund längst erworben hätten, erzählt Herr S. weiter. Die Nachbarn ließen diesen Grund neu vermessen, was zur Folge hatte, dass die Grundstücksgrenze nun ein kleines Stück weit über Herrn S. Terrasse verläuft. Eine Tatsache die im weiteren Verlauf die Gerichte beschäftigte. Entgegen des Anratens seines Anwaltes hätte sich Herr S. damals gegen eine Ersitzungsklage entschieden, denn er hätte damals noch an eine friedliche Lösung geglaubt.
"Gegen mich aufgehetzt"
Dass das Verhältnis zu den Nachbarn heute irreparabel beschädigt ist sei Schuld der Gemeinde. Nachdem Nachbar W. nämlich auf der neu erworbenen Wiese einen Parkplatz aufschütten ließ. S., der selbst schon einen Antrag zur Aufschüttung eines Parkplatzes gestellt hatte, welcher von der Gemeinde nicht genehmigt worden war, wandte sich daher 2011 an den damaligen Direktor des Bauamtes DI Kaiser, da er glaubte die Gesetzeslage habe sich womöglich geändert und sein Antrag werde womöglich doch noch bewilligt.
DI Kaiser soll S. gefragt haben, ob er seine Nachbarn anzeigen wolle, was er aber nie im Sinn gehabt habe. Trotzdem habe der Bauamtsdirektor die Nachbarn gegen ihn aufgehetzt indem er ihnen gegenüber behauptet haben soll, S. habe sich mehrfach beschwert. 2012 errichteten S. Nachbarn einen Maschendrahtzaun auf seiner Steinmauer.
In dem darauffolgenden Verfahren gab das Gericht Herrn S. schließlich recht und auch in einem anderen Verfahren - darin sollte mittels Grundstückstausch eine Lösung gefunden werden - fiel nach längerer Zeit ein Urteil. Damit ist die Sache aber noch nicht vom Tisch. Herr S. glaubt, dass der Rechtsstreit noch mindestens zwei Jahre dauern wird. Eine weitere Verhandlung findet am 8. Mai am Bezirksgericht Baden statt. Trotz Anfrage erreichte uns bis Redaktionsschluss (Montag, 14. Mai) noch keine Stellungnahme von Seiten der Gemeinde.
Fortsetzung folgt...
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